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Lebensmittel >> Analysen >> Bestrahlung

Bestrahlungsnachweis

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Weltweit werden jährlich ca. 200.000 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, die meisten davon sind Gewürze und Kräuter.

Bestrahlung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, d.h. die Behandlung mit ionisierender Strahlung, wird zur Haltbarmachung in über 40 Ländern für eine Vielzahl von Produkten angewandt. Das Verfahren eignet sich für verschiedene Zwecke und Matrices:

  • Abtöten von Mikroorganismen in Kräutern und Gewürzen
  • Verhinderung der Keimung und Sprossung bei Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch
  • Abtöten oder Sterilisieren von Insekten in Getreide, Trockenfrüchten, Nüssen oder Gemüse
  • Verzögerung des Reifungs- und Alterungsprozesses bei Früchten und Gemüse
  • Verlängerung des Haltbarkeitsdatums durch Abtöten von Mikroorganismen in Fleisch und Fisch

Die Bestrahlung ist EU-weit für getrocknete Kräuter und Gewürze zugelassen. Diese bestrahlten Lebensmittel müssen als solche jedoch gekennzeichnet sein (Richtlinie 1999/3/EG). Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen in einigen EU-Mitgliedsstaaten (Richtlinie 1999/2/EG).

Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland führen den Bestrahlungsnachweis in Lebensmitteln, Zusatzstoffen und diätetischen Ergänzungsmitteln mit den folgenden Europäischen Normmethoden durch:

  • Photonenstimulierte Lumineszenz (PSL, DIN EN 13751)
  • Thermolumineszenz (TL, DIN EN 1788)

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