EU legt zusätzliche Höchstgehalte für Nickel in Lebensmitteln fest

Im Juli 2026 treten zusätzliche Höchstgehalte für Nickel in Getreide und Pseudogetreide in Kraft
Juni 2026 (Update). Am 1. Juli 2025 sind in der EU erstmals Höchstgehalte für Nickel in Lebensmitteln in Form einer Änderungsverordnung zur Europäischen Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 in Kraft getreten. Auch die Kriterien und Methoden für die Probennahme und Analyse von Nickel in Lebensmitteln wurden in der Verordnung (EU) Nr. 333/2007 aufgenommen.
Darüber hinaus hat die EU die Monitoring-Empfehlung (EU) 2024/907 für Nickel in Lebensmitteln für die Jahre 2025-2027 veröffentlicht, um die Situation der Gehaltsdaten für Nickel zu verbessern.
Am 1. Juli 2026 treten in der EU zusätzliche Höchstgehalte für Nickel in Getreide und Pseudogetreide in Kraft.
Höchstgehalte für Nickel im Überblick
In den folgenden Produktgruppen sind die Höchstgehalte für Nickel reguliert:
- Schalenfrüchte
- bestimmte Gemüsearten (Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse, Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Blattgemüse, Hülsengemüse, Stängelgemüse)
- frische Kräuter
- Seetang
- Hülsenfrüchte
- bestimmte Ölsaaten (Sonnenblumenkerne, Erdnüsse, Sojabohnen)
- Getreide und Pseudogetreide (Höchstgehalte werden im Juli 2026 in Kraft treten)
- Kakaopulver und Schokolade
- Babynahrung (Säuglingsnahrungen, Getreidebeikost und andere Beikost)
- Fruchtsäfte/Fruchtnektare/Gemüsesäfte
Da einige der genannten Warengruppen eine lange Haltbarkeit haben, dürfen Produkte, die vor dem Geltungsbeginn der Höchstgehalte rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, im Verkehr bleiben.
Nickel – Vorkommen und Toxikologie
Nickel (Ni) ist ein Metall, das als Bestandteil der Erdkruste ubiquitär in der Umwelt vorkommt. Das Vorkommen von Nickel in Lebensmitteln ist zum Teil natürlich bedingt. Darüber hinaus kann Nickel in Lebensmitteln und Trinkwasser auch aus verschiedenen industriellen und technologischen Anwendungen stammen.
Als kritischer Effekt für die Bewertung der Wirkung von Nickel bei langfristiger oraler Aufnahme sind negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Nachkommen in tierexperimentellen Studien identifiziert worden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 die gesundheitlichen Risiken durch Nickel in Lebensmitteln erneut bewertet und eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake, TDI) von 13 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Risikobewertung des BfR zu Nickel
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Stellungnahme hinsichtlich der Abschätzung der langfristigen Aufnahme von Nickel über Lebensmittel auf Grundlage der Ergebnisse der BfR-MEAL-Studie veröffentlicht (Mitteilung Nr. 033/2022 vom 22. November 2022). Darin wird deutlich: Nickel wird in erster Linie über Lebensmittel aufgenommen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat mit der BfR-MEAL-Studie, einer Total-Diet-Studie, zum ersten Mal 90 % der in Deutschland am meisten verzehrten Lebensmittel auf verschiedene Stoffe, u. a. Nickel, untersucht. Dabei wiesen die Lebensmittelhauptgruppen Hülsenfrüchte, Nüsse, Ölsaaten und Gewürze sowie Kaffee, Kakao und Tee mit Nickelgehalten von etwa 1,6 mg/kg sowie 1,5 mg/kg die höchsten mittleren Nickelgehalte auf. Die höchsten Nickelgehalte wurden dabei in Kakaopulver mit 11,1 mg/kg und Cashewkernen mit 5,4 mg/kg gemessen. Diese Ergebnisse decken sich auch mit den Befunden der Eurofins Labore.
Aufgrund des relativ hohen Verzehrs tragen Lebensmittel der Hauptgruppe "Getreide und Produkte auf Getreidebasis"“ mit 24 % für Erwachsene/Jugendliche und 28 % für Kinder am stärksten zur Nickelaufnahme bei.
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