Analyse von Neonicotinoiden

Aktuelle Änderungen zu EU-Importtoleranzen und neue Rückstandshöchstgehalte
Okt. 2025 (Update). Im Jahr 2025 hat die Europäische Kommission mit den Verordnungen (EU) 2025/158 und (EU) 2025/1212 einige grundlegende Änderungen hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Acetamiprid beschlossen. Mit der Verordnung (EU) 2024/2711 wurden zudem die EU-Importtoleranzen für Thiacloprid aufgehoben und seit dem 12. Mai 2025 gelten abgesenkte Thiacloprid-RHG für alle Produkte. Für Thiamethoxam und Clothianidin werden die RHG gemäß Verordnung (EU) 2023/334 ab dem 7. März 2026 abgesenkt.
Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die Neuerungen der Wirkstoffe sowie weitere interessante Informationen über die Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide.
Aufhebung der EU-Importtoleranzen für Thiacloprid
Die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid wurde bereits am 3. August 2020 widerrufen und die Aufbrauchfrist für Thiacloprid-haltige Formulierungen endete am 3. Februar 2021. Seitdem ist die Verwendung von Thiacloprid als Insektizid in der EU nicht mehr erlaubt. Für zahlreiche Produkte bestanden allerdings noch Importtoleranzen, die zum Teil deutlich über den produktspezifischen technischen Bestimmungsgrenzen lagen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Thiacloprid-Importtoleranzen (COM(2023)0739 – 2023/3005(RPS))[1] wurde vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mit Verweis auf die potenziell schädlichen Wirkungen von Thiacloprid auf die menschliche Gesundheit sowie seine giftige Wirkung auf Wasserorganismen und bestäubende Insekten zurückgewiesen[2].
Mit der Verordnung (EU) 2024/2711 wurden sämtliche Importtoleranzen aufgehoben und die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für alle Produkte auf die jeweiligen produktspezifischen technischen Bestimmungsgrenzen abgesenkt. Die neuen RHG sind seit dem 12. Mai 2025 wirksam. Ausgenommen hiervon sind Erzeugnisse, die vor dem 12. Mai 2025 in der EU in Verkehr gebracht wurden, mit Ausnahme von Birnen, Pfirsichen, Himbeeren, Paprikas, Chinakohlen und Kopfsalaten.
Neue Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid
Im Zuge der Neubewertung des Wirkstoffs Acetamiprid hat die EFSA im Dezember 2024 die tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0,025 auf 0,005 mg/kg Körpergewicht pro Tag sowie die Akute Referenzdosis (ARfD) von 0,025 auf 0,005 mg/kg Körpergewicht gesenkt[3].
Hintergrund für diese Änderung waren neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die darauf hinwiesen, dass sich Acetamiprid schädlich auf die Entwicklung von Gehirn und Nervensystem des Menschen auswirkt. Es bestanden jedoch noch Unsicherheiten bei der Beweislage der entwicklungsneurotoxikologischen Eigenschaften von Acetamiprid. Die EFSA verwies darauf, dass noch weitere Daten erforderlich seien, um eine angemessene Gefahren- und Risikobewertung zu ermöglichen[4].
Die EFSA stellte fest, dass sich durch die Absenkung der ARfD auch bei Einhaltung der RHG für zahlreiche Produkte ARfD-Ausschöpfungen von über 100 % ergaben. Das bedeutet, dass bereits bei einmaliger Aufnahme der entsprechenden Produkte Mengen an Acetamiprid verzehrt werden, die bei besonders vulnerablen Personengruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Daraufhin wurden im Januar 2025 mit der Verordnung (EU) 2025/158 neue, teilweise stark gesenkte RHG für 38 Produkte veröffentlicht. Betroffen waren unter anderem Produkte aus den Produktgruppen Kernobst, Steinobst, Beeren und Kleinobst, Fruchtgemüse, Kohlgemüse und Blattgemüse.
Am 19. August 2025 traten mit der Verordnung (EU) 2025/1212 neue, höhere RHG für Pflaumen, Leinsamen, Mohnsamen, Senfkörner, Leindottersamen sowie für Honig und sonstige Imkereierzeugnisse in Kraft. Damit kam die Europäische Kommission Mitgliederanträgen zur Anhebung der RHG in den genannten Produkten nach. Den Anträgen wurde nach Prüfung der EFSA hinsichtlich der Verbrauchersicherheit stattgegeben[5].
Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Thiamethoxam und Clothianidin
Für die Wirkstoffe Thiamethoxam und Clothianidin werden gemäß Verordnung (EU) 2023/334 sämtliche RHG auf die produktspezifischen technischen Bestimmungsgrenzen herabgesetzt. Diese RHG gelten ab dem 7. März 2026. Ausgenommen sind Produkte, die vor diesem Datum in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt wurden.
Aktuelle Rechtslage zu Neonicotinoiden in der EU
Die weltweit wirtschaftlich bedeutsamsten Neonicotinoid-Wirkstoffe sind Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin, Acetamiprid, Thiacloprid, Dinotefuran und Nitenpyram. Von den genannten Wirkstoffen ist in der EU jedoch nur noch Acetamiprid als Insektizid zugelassen. Für Thiacloprid wurden die Importtoleranzen aufgehoben und es gelten mittlerweile die produktspezifischen technischen Bestimmungsgrenzen als RHG. Nitenpyram ist mit einem Auffangrückstandsgehalt von 0,01 mg/kg belegt. Für die anderen genannten Wirkstoffe bestehen aktuell noch Importtoleranzen für diverse Produkte.
Einsatz und Wirkungsweise von Neonicotinoiden
Neonicotinoide gehören zu den systemischen Insektiziden. Sie werden von Pflanzen über die Wurzeln und Blätter aufgenommen und verteilen sich systemisch in der gesamten Pflanze. Dadurch wirken die Wirkstoffe dieser Gruppe vor allem gegen beißende und saugende Insekten. Aufgrund ihrer systemischen Eigenschaften werden Neonicotinoide vor allem zum Beizen von Saatgut, aber auch als Spritzmittel und als Zusatz zum Gieß- oder Bewässerungswasser eingesetzt.
In Pflanzen werden Neonicotinoide nur langsam abgebaut, sodass sie über einen langen Zeitraum wirksam bleiben und vom Menschen direkt über die Nahrung aufgenommen werden können[6].
(Öko-)Toxikologie von Neonicotinoiden
Neben der toxischen Wirkung auf beißende und saugende Insekten hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Neonicotinoide auch auf bestäubende Insekten und aufgrund ihrer hohen Wasserlöslichkeit auch auf Wasserorganismen wirken. So bestätigt die EFSA beispielsweise eine Beteiligung der Wirkstoffe am vermehrten Bienensterben[7,8].
Neonicotinoide gelten als mäßig toxisch für Säugetiere. Einige Neonicotinoid-Wirkstoffe können jedoch ein hohes Potential zur Bioakkumulation sowie reproduktionstoxische und neurotoxische Wirkungen auf Säugetiere haben[9].
Wir unterstützen Sie bei der Analytik von Neonicotinoiden!
Neonicotinoide wie Imidacloprid, Acetamiprid und Thiacloprid werden standardmäßig mittels LC-MS/MS bestimmt. Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten Ihnen die Analyse von Neonicotinoiden in nahezu jedem LC-MS/MS Pestizidscreening, bzw. in jedem Screening Paket, das einen flüssigchromatografischen Test umfasst, an. Auf diese Weise unterstützen wir Sie bei der Analyse von Neonicotinoiden für ein breites Spektrum von Produkten.
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Relevante Quellen
[1] Europäische Kommission (2023). Proposal for a Council Regulation amending Annex II to Regulation (EC) No 396/2005 of the European Parliament and of the Council as regards maximum residue levels for thiacloprid in or on certain products (PDF-Datei)
[2] Europäische Kommission (2024). Entschliessungsantrag zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Thiacloprid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (PDF-Datei)
[3] Renewal report for the active substance acetamiprid flinalised in the Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed at its meeting on 13 December 2017 in view of the renewal of the approval of acetamiprid as active substance in accordance with Regulation (EC) No 1107/2009, SANTE/10502/2017 Rev 8 (PDF-Datei)
[4] EFSA (2024). Statement on the toxicological properties and maximumresidue levels of acetamiprid and its metabolites
[5] Modification of the existing maximum residue level for acetamiprid in honey, EFSA Journal, Volume 23, Issue 3, 18 March 2025
[6] Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (2024). Neonicotinoide - ein Risiko für Bienen
[7] EFSA (2018). Neonicotinoide: Risiken für Bienen bestätigt
[8] LANUV NRW (2015). ECHO-Stoffbericht Neonicotinoide (PDF-Datei)
[9] EFSA (2013). EFSA assesses potential link between two neonicotinoids and developmental neurotoxicity
