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Analyse von Opiumalkaloiden in Lebensmitteln

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Höchstgehalte für Morphin und Codein in Mohnsamen und Mohnbackwaren

Mai 2023 (Update). Im Dezember 2021 hat die Europäische Kommission mit der Verordnung (EU) 2021/2142 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 Höchstgehalte für Opiumalkaloide in Mohnsamen und Backwaren veröffentlicht, die inzwischen in die neue europäische Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915[1] übergegangen sind . Die Höchstgehalte sind seit 1. Juli 2022 gültig und beziehen sich auf die Summe von Morphin und Codein, wobei für den Codeingehalt ein Faktor von 0,2 für die Berechnung der Summe verwendet wird. Mohnsamen und Backwaren, die vor dem 1. Juli 2022 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben.

Vorkommen von Opiumalkaloiden in Mohnsamen

Mohnsamen für den Lebensmittelverzehr werden aus den Samen des Schlafmohns (Papaver somniferum L.) gewonnen. Die Schlafmohnpflanze enthält in verschiedenen Pflanzenteilen, insbesondere im Milchsaft der Kapsel, natürlicherweise verschiedene Alkaloide, darunter die Opiumalkaloide Morphin und Codein.

Die für den Verzehr bestimmten Samen des Schlafmohns enthalten keine oder nur sehr geringe Mengen an Opiumalkaloiden. Das Vorhandensein von Opiumalkaloiden in Mohnsamen ist hauptsächlich auf eine externe Verunreinigung während der Ernte oder durch Schadinsekten zurückzuführen.

Durch eine gute landwirtschaftliche Praxis beim Anbau, der Ernte und der Lagerung wird das Vorhandensein von Opiumalkaloiden in Mohnsamen minimiert[2]. Zur guten landwirtschaftlichen Praxis gehört beispielsweise die Auswahl einer Mohnsorte mit möglichst niedrigem Gehalt an Opiumalkaloiden und eine Reinigung nach der Ernte. Mohnsamen, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, unterlaufen mehrere Verarbeitungsstufen, sodass die Höchstmengen ausschließlich im verzehrsfähigen Produkt geregelt sind.

Warengruppen mit Höchstgehalten

Für die folgenden Warengruppen sindHöchstgehalte ab 1. Juli 2022 in Kraft getreten:

  • Mohnsamen, ganz oder gemahlen, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden
  • Backwaren, die Mohnsamen und/oder daraus gewonnene Erzeugnisse enthalten

Toxikologie

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einem wissenschaftlichen Gutachten 2018 die Bewertung von Opiumalkaloiden in Mohnsamen aktualisiert[3]. In dem Gutachten wird eine unbedenkliche Aufnahmemenge, die sogenannte akute Referenzdosis (ARfD), von 10 μg/kg Körpergewicht als „Gruppen-ARfD“ für Morphin und Codein angegeben. Codein wird in dem „Gruppen-ARfD“ mit einem Faktor 0,2 in Morphinäquivalente umgerechnet. Der Faktor 0,2 basiert auf der maximalen metabolischen Umwandlung von Codein in Morphin.

Morphin und Codein haben eine narkotische Wirkung und werden für pharmakologische Zwecke zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt. Nebenwirkungen des Morphinkonsums sind u.a. Übelkeit, Erbrechen, Benommenheit, Atemdepression und Herzkreislaufeffekte.

Analyse von Opiumalkaloiden in Mohnsamen

Unsere Expert:innen aus dem Kompetenzzentrum für Mykotoxine und Pflanzentoxine der Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland verfügen über langjährige Erfahrung mit der LC-MS/MS-Analyse von Morphin in Mohnsamen. Das erweiterte Analysenangebot für die Untersuchung von Morphin und Codein in einer Methode entspricht den EU-Anforderungen.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zur Analyse von Opiumalkaloide? Kontaktieren Sie Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder wenden Sie sich direkt an unsere Expertin Carina Kellner.

Relevante Verordnungen und Quellen:

[1] Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission (Kontaminantenverordnung)
[2] 2014/662/EU Empfehlung der Kommission vom 10. September 2014 über gute Praxis zur Vermeidung und Verringerung des Vorhandenseins von Opiumalkaloiden in Mohnsamen und Mohnerzeugnissen Text von Bedeutung für den EWR
[3] EFSA Journal 2018;16(5):5243: Update of the Scientific Opinion on opium alkaloids in poppy seeds