Analyse von THC, CBD und weiteren Cannabinoiden in Lebensmitteln

EFSA veröffentlicht finale Stellungnahme: Ableitung eines gesundheitsbasierten Richtwertes für Δ8-THC und Vorkommen in Lebensmitteln sowie geplante Δ9-THC Höchstgehalte für Hanfblätter und Tees
Feb. 2026 (Update). Am 18. November 2025 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre wissenschaftliche Bewertung zu Δ8-Tetrahydrocannabinol (Δ8-THC) und dessen Vorkommen in Lebensmitteln[5]. Δ8-THC ist ein Isomer von Δ9-THC und die Wirkmechanismen und Effekte beider Substanzen sind ähnlich. Aufgrund ähnlicher toxikologischer Eigenschaften wurde eine gemeinsame akute Referenzdosis (ARfD) von 1 μg/kg Körpergewicht für die Summe aus Δ8-THC und Δ9-THC festgelegt. Die EFSA empfiehlt eine Aktualisierung der Risikobewertung für Δ9-THC, weitere Studien zur Übertragung von Δ8-THC in tierische Produkte sowie eine Untersuchung zur Bildung von Δ8-THC während der Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln.
Außerdem plant die EU, einen Höchstgehalt für ∆9-THC in Hanfblättern für Aufgüsse und Tees in der Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 einzuführen.
Geplante Grenzwerte:
- Hanfblätter für Tees: 40 mg/kg
- verzehrsfertige Aufgüsse: 0,02 mg/kg
Zusätzlich sind Warnhinweise vorgesehen, z. B. dass das Produkt nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten, wobei es Übergangsfristen für bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte geben wird.
Seit 2023 gelten Höchstgehalte für von Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) in Hanfsamen und daraus gewonnen Erzeugnissen. Diese sind in der Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915[1] festgelegt. Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland haben eine selektive und validierte LC-MS/MS Methode etabliert, die die Bestimmung von Δ8-THC, Δ9-THC, CBD und weiteren relevanten Cannabinoiden in Lebensmitteln ermöglicht.
Rechtliche Einordnung von hanfhaltigen Lebensmitteln
Im März 2024 hat der Deutsche Bundestag das Cannabisgesetz (CanG)[2] beschlossen, welches im April 2024 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz entfällt in Deutschland der Betäubungsmittelstatus für Cannabis und es wird nur noch zwischen Nutzhanf (THC Gehalt <0,3 %), Konsum- und Medizinalcannabis unterschieden. In §1 des CanG wird ebenfalls erläutert, was alles als Cannabis definiert ist. Synthetisches THC fällt weiterhin unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) [3].
Das CanG hat auf die rechtliche Einordnung hanfhaltiger Lebensmittel keinen Einfluss. Mit Ausnahme von Hanfsamen, Hanfmehl und Hanfsamenöl und Produkten, die diese als Zutat enthalten, werden Hanf- und CBD-Produkte aktuell weiterhin als Novel Food eingestuft (Verordnung (EU) 2015/2283)[4] und sind ohne entsprechende Zulassung nicht verkehrsfähig.
Höchstgehalte für THC seit 1. Januar 2023
Folgende Höchstgehalte sind aktuell in der Verordnung (EU) 2023/915[1] festgelegt:
- für Hanfsamen:
3,0 mg/kg THC (Summe Δ9-THC und Δ9-THCA) - für gemahlene Hanfsamen, (teilweise) entfettete Hanfsamen und andere aus Hanfsamen gewonnene/verarbeitete Produkte:
3,0 mg/kg THC (Summe Δ9-THC und Δ9-THCA) - für Hanfsamenöl:
7,5 mg/kg THC (Summe Δ9-THC und Δ9-THCA)
Die Höchstgehalte gelten seit dem 1. Januar 2023.
Hanf als Nutzpflanze
Hanf (Cannabis sativa) ist eine der ältesten Kultur- und Nutzpflanzen, deren Zubereitungen aufgrund der enthaltenen Cannabinoide seit dem Altertum als Heil- und Rauschmittel eingesetzt wird. Industriell werden aber auch die Fasern für die Herstellung von Textilien genutzt. Die Samen der Hanfpflanze sind praktisch frei von Cannabinoiden und werden zur Gewinnung von Speiseölen und Proteinpulvern eingesetzt, die in der Lebensmittelproduktion Verwendung finden. Blätter und Blüten der Hanfpflanze enthalten dagegen über 100 verschiedene Cannabinoide als sekundäre Phytometabolite. Von den psychoaktiv wirksamen Cannabinoiden stellt das Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) die wichtigste Komponente dar. Anderen Cannabinoiden wie dem Cannabidiol (CBD) werden gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben.
Analyse von THC, CBD und anderen Cannabinoiden
Unsere Expertinnen und Experten aus dem Kompetenzzentrum für organische Kontaminanten des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland haben bereits langjährige Erfahrung mit der LC-MS/MS-Analyse organischer Verbindungen im Spurenbereich. Zur Analyse von Cannabinoiden in Lebensmitteln stehen dabei modernste chromatographische Trenntechniken in Kombination mit den neuesten und empfindlichsten Massenspektrometern zur Verfügung (LC-ESI-MS/MS). Die Verwendung interner Standards stellen den Status quo dar in Bezug auf Präzision und Richtigkeit der erhaltenen Analysenergebnisse. Die arbeitstägliche Messung von Kalibrierstandards und Lebensmittel-Referenzmaterialien zur kritischen Kontrolle der Analytik sind zusätzliche Qualitätsstandards, die die Sicherheit der Analytik erhöhen.
Neben der Analyse von Δ9-THC, Δ9-THC-Säure und deren Summe sowie der Analyse von CBD beinhaltet unser Angebot zusätzlich die Analyse eines breiten Spektrums von weiteren Cannabinoiden:
- Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC)
- Δ9-Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCA)
- Gesamt Δ9-Tetrahydrocannabinol
- Δ8-Tetrahydrocannabinol (Δ8-THC)
- Cannabidiol (CBD)
- Cannabichromene (CBC)
- Cannabidiolsäure (CBDA)
- Cannabidivarin (CBDV)
- Cannabidivarinsäure (CBDVA)
- Cannabigerol (CBG)
- Cannabigerolsäure (CBG-A)
- Cannabinol (CBN)
- Tetrahydrocannabivarin (THCV)
Aktuell bieten wir Ihnen Analysen für hanfhaltige Lebensmittel an. Die Analyse von Konsumcannabis gemäß dem deutschen Cannabisgesetz ist ebenfalls Teil unseres Angebots. Hierfür lesen Sie gern unseren Artikel "Analyse von Konsumcannabis".
Sie haben Fragen zur Analyse von THC, CBD und Cannabinoiden?
Kontaktieren Sie unsere Expertin Sindy Böhme oder Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Relevante Verordnungen und Gesetze
[1] Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission (Kontaminantenverordnung)
[2] Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - Bundesgesetzblatt
[3] "§ 1 Betäubungsmittel" des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG);
Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) zum Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
[4] Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel (Novel Food Verordnung) (konsolidierter Text)
[5] Derivation of a health‐based guidance value for Δ8‐tetrahydrocannabinol (Δ8‐THC) and its occurrence in food - - 2025 - EFSA Journal - Wiley Online Library

