EU-Höchstgehalte für Kreuzkontaminationen von Antibiotika in Futtermitteln

Analyse von antimikrobiellen Substanzen als Beitrag zur Futtermittelsicherheit
Okt. 2025. Bereits im Jahr 2024 hat die EU mit der Verordnung (EU) 2024/1229 spezifische Höchstgehalte für die Kreuzkontamination mit antimikrobiellen Wirkstoffen in Futtermitteln für Nichtzieltiere festgelegt. Seit dem 20. Mai 2025 sind diese Höchstgehalte für 24 Antibiotika aus 12 Substanzklassen gültig.
Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland decken bereits jetzt die Analyse der meisten der gelisteten Antibiotika in Futtermitteln ab. Neben den regulierten Antibiotika können weitere relevante Arzneimittel der entsprechenden Substanzklassen miterfasst werden. An der Etablierung einer offiziellen Methode des Joint Research Centers der EU (JRC) für die in der Verordnung geregelten Parameter mit Ausnahme der Aminoglykoside und Polypeptidantibiotika wird aktuell gearbeitet.
Tierarzneimittel in Tierfutter und mögliche Kreuzkontaminationen
Tierarzneimittel werden zur Heilung und Verhütung von Krankheiten eingesetzt. Teilweise kommen sie auch als Wachstumsförderer oder Beruhigungsmittel auf Transportwegen zum Einsatz. Zu den am häufigsten eingesetzten Tierarzneimitteln gehören Antibiotika und Antiparasitika. Häufig werden diese oral über Arzneifuttermittel verabreicht. Bei der Herstellung dieser Arzneifuttermittel können Spuren der Wirkstoffe in der Produktionslinie verbleiben und als sogenannte Kreuzkontamination in ein anderes Futtermittel übertragen werden. Kreuzkontaminationen können außerdem auch bei der Lagerung und dem Transport von Futtermitteln auftreten.
Gesundheitliche Auswirkungen von Kreuzkontaminationen
Kreuzkontaminationen sollten so gering wie möglich gehalten werden (ALARA – as low as reasonably achievable), um den Schutz von Mensch und Tier sowie der Umwelt zu gewährleisten und Antibiotikaresistenzen einzudämmen. Antibiotikaresistenzen bergen ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit, da sie die wirksame Prävention und Behandlung einer ständig wachsenden Zahl von Infektionen, die durch Bakterien, Parasiten, Viren und Pilze verursacht werden, gefährden.
Antimikrobiell wirksame Substanzen sollen gemäß des "One Health"-Konzepts der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) umsichtig bei Tieren eingesetzt werden, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
Rechtliche Regelungen
Bereits im Jahr 2019 hat die EU mit ihrer Verordnung (EU) 2019/4 Regeln für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln erstellt. Diese Verordnung definiert in Anhang II 24 antimikrobielle Wirkstoffe, für die gemäß Art. 7 Höchstgehalte für Kreuzkontaminationen in Futtermitteln für Nichtzieltierarten festzulegen sind. Die Höchstgehalte sollen auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beruhen.
Verordnung (EU) 2024/1229 legt spezifische Höchstgehalte für diese 24 antimikrobiell wirksamen Substanzen in Futtermitteln für Nichtzieltierarten fest. Ebenso empfiehlt die Verordnung Referenzanalysenmethoden.
Folgende Regelungen zu spezifischen Höchstgehalten gelten:
Wenn es sich bei der vorab hergestellten, verarbeiteten, transportierten oder gelagerten Partie um ein Arzneifuttermittel oder Zwischenprodukt handelt, gilt für den antimikrobiellen Wirkstoff dieser vorherigen Partie in der Folgepartie ein spezifischer Höchstgehalt von 1% (bezogen auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 12% im Futtermittel).
Spezifische wirkstoffabhängige Höchstgehalte sind im Anhang der Verordnung (EU) 2024/1229 festgelegt, wenn das Futtermittel für folgende Tiere bestimmt ist:
- der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere - ausgenommen Fische - , wenn das vorab hergestellte, verarbeitete, transportierte oder gelagerte Arzneifuttermittel oder Zwischenprodukt für Aquakulturen bestimmt ist.
- Tiere, die der Erzeugung von Eiern oder Milch für den menschlichen Verzehr dienen.
- der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, die während des Schlachtzeitraums, der der längsten Wartezeit für die Zieltierart entspricht, zur Schlachtung bestimmt sind.
Insgesamt zielt die Verordnung darauf ab, die öffentliche Gesundheit zu schützen und sicherzustellen, dass kleinere und mittlere Futtermittelherstellende nicht von der Produktion von Arzneifuttermitteln ausgeschlossen werden.
Analyse von Tierarzneimitteln
Die Experti:innen des Kompetenzzentrums für Tierarzneimittelrückstände des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland haben jahrelange Erfahrung in der Analyse von Tierarzneimittelrückstanden und Gehaltsbestimmungen. Unser Portfolio umfasst die Analyse von über 270 Tierarzneimitteln, darunter Antibiotika, Antiparasitika, Hormone, ß-Agonisten, endokrine Disruptoren, nichtsteroidale Antirheumatika und Beruhigungsmittel.
Tabelle 1 bietet einen Überblick über die in der Verordnung (EU) 2024/1229 gelisteten Antibiotika, die Höchstgehalte für Kreuzkontaminationen sowie den aktuellen Implementierungsstatus bei den Eurofins Laboren für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland.
Tabelle 1: Überblick über die Tierarzneimittelrückstände mit Höchstgehalten gemäß Verordnung (EU) 2024/1229
Stoffgruppe |
Stoffname |
Höchstgehalt gemäß VO (EU) 2024/1229 [µg/kg] |
Bei Eurofins in Futtermitteln implementiert |
Polymixine | Colistin | 150 (Colistin A) 300 (Colistin B) |
Bisher nein |
Pyrimidin-Inhibitor der Dihydrofolat-Reductase | Trimethoprim | 25 | Ja |
Makrolide | Tylvalosin | 100 | in Entwicklung |
Tilmicosin | 100 | Ja | |
Tylosin | 100 | Ja | |
Lincosamide | Lincomycin | 25 | Ja |
Pleuromutiline | Tiamulin | 10 | Ja |
Valnemulin | 50 | In Entwicklung | |
Penicilline | Amoxicillin | 150 | Ja |
Penicillin V | 50 | Ja | |
Aminoglykoside | Apramycin | 50 | Ja, LOQ > Höchstgehalt |
Neomycin | 50 | Ja, LOQ > Höchstgehalt | |
Paromomycin | 50 | Ja, LOQ > Höchstgehalt | |
Spectinomycin | 500 | Ja | |
Amphenicole | Florfenicol | 150 | Ja |
Thiamphenicol | 200 | Ja | |
Kokzidiostatika | Amprolium | 100 | Ja |
Fluorchinolone | Flumequin | 25 | Ja, LOQ > Höchstgehalt |
Oxolinsäure | 25 | Ja, LOQ > Höchstgehalt | |
Sulfonamide | Sulfamonomethoxin | 25 | Ja |
Sulfadimethoxin | 25 | Ja, LOQ > Höchstgehalt | |
Tetracycline | Chlortetracyclin | 100 | Ja |
Doxycyclin | 100 | Höchstgehalt entspricht LOD* | |
Tetracyclin | 100 | Ja | |
Oxytetracyclin | 100 | Höchstgehalt entspricht LOD* |
* LOD = Limit of Detection
Haben Sie Fragen zur Analyse von Tierarzneimitteln?
Unser Portfolio reicht von Einzelsubstanz- bis hin zu Multigruppenanalysen (bis zu 100 Substanzen in einer Testmethode) und kann auf fast alle Lebens- und Futtermittelmatrizes angewendet werden. Unsere Expert:innen beraten Sie gerne bei der Festlegung eines risikobasierten Untersuchungsprogramms, das sich nach der Lebensmittel- oder Futtermittelmatrix sowie dem Herkunfts- oder Zielland richtet.
Haben Sie noch Fragen zur Analyse von Tierarzneimitteln oder möchten Sie unser Analyseangebot nutzen? Wenden Sie sich an Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder kontaktieren Sie gerne unsere Expertin Roma Nemitz-Sturm.