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Lebensmittel >> Food Testing News >> Begasungsmittel Phosphan und Sulfurylfluorid

COCERAL-Bericht zum Einsatz von Vorratsschutzmitteln in Getreide und Ölsaaten

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Nach einem Bericht des europäischen Verbands der Getreidehändler zur Lagerhaltung von Getreide und Ölsaaten (02/2018 COCERAL) hat der Einsatz von Begasungsmitteln zur Bekämpfung von Insektenbefall zwischen den Jahren 2006 und 2016 stark zugenommen. Einen Grund dafür sieht der Verband in der deutlich kleiner werdenden Palette an Insektiziden, bedingt durch ein Auslaufen der entsprechenden Zulassungen. Die Daten zeigen, dass der Einsatz von Begasungsmitteln, wie Phosphan und Sulfurylfluorid in allen Ebenen der Ölsaaten und Getreidelieferkette anstieg und zur wichtigsten Maßnahme im Rahmen eines erfolgreichen Insektenmanagement in der Landwirtschaft geworden ist.

Bestimmung und gesetzliche Regelungen für Begasungsmittel – Phosphan und Sulfurylfluorid

Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten den Nachweis der Begasungsmittel Phosphan und Sulfurylfluorid in Getreide und Ölsaaten sowie in Pseudogetreide, Hülsenfrüchten, Gewürzen, Nüssen, Kräutern und Trockenobst an einem Standort. Durch die Analyse mehrerer relevanter Begasungsmittel an einem Standort können mögliche transportbedingte Gasverluste aus der Probe vermieden werden.

Analyse

Methode

Bestimmungsgrenze (BG)

Bearbeitungszeit

Expressservice

Phosphan

HS-GC-FPD

0,001 mg/kg

4 Tage

10 Std.

Sulfurylfluorid

HS-SPME-GC-MS

0,01 mg/kg

7 Tage

56 Std.

 

Begasungsmittel wie Phosphan und Sulfurylfluorid werden in Silos oder Seecontainern zum Schutz vor Schädlingsbefall durch Motten, Käfern, Milben im Lebensmittelbereich eingesetzt.

Phosphan wird gemäß Rückstandshöchstmengendefinition als Summe aus Phosphan und Phosphidsalzen bestimmt (Verordnung (EG) Nr. 396/2005). Es gelten matrixbezogene Höchstgehalte zwischen 0,01 und 0,7 mg/kg. Im ökologischen Anbau ist die Verwendung von Phosphan in leeren Behältern und Silos erlaubt, nicht die Begasung für das Lebensmittel selbst. Der durch den BNN empfohlene Orientierungswert liegt bei <0,01 mg/kg. In der Schweiz wird die Akzeptanz von Bio-Lebensmitteln mit mehr als 0,001 mg/kg in Frage gestellt (siehe: Bio Suisse, Dachverband der Schweizer Biolandbau-Organisationen).

Die Zulassung für Sulfurylfluorid durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) umfasst seit 2009 neben der Anwendung bei Trockenobst, sowie zur Desinfektion leerer Mühlen und Räume auch die Anwendung bei Nüssen und Schalenfrüchten, sowie für verschiedene Getreidearten, welche in Lagern oder unter gasdichten Planen gelagert werden.

Für Sulfurylflourid gelten matrixbezogene EU-Höchstmengen von 0,01-0,02 mg/kg (ausgenommen 0,05 mg/kg für Cerealien und 10 mg/kg für Nüsse). Der durch den BNN empfohlene Orientierungswert von <0,01 mg/kg findet hier ebenfalls Anwendung.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie Ihre:n Kundenbetreuer:in oder wenden sich direkt an unsere Expertin Katrin Rentsch.