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Lebensmittel >> Food Testing News >> Bescheinigungen und Zertifikate für Nahrungsergänzungsmittel

Überblick über Bescheinigungen und Zertifikate für Ihre Nahrungsergänzungsmittel (NEM)

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Diese Nachweise bieten wir Ihnen für Ihren erfolgreichen Marktzugang

Mai 2021. Als Inverkehrbringer:in müssen Sie jederzeit sicherstellen, dass Sie nur unbedenkliche Produkte in Umlauf bringen und sind hierfür haftbar. Um dies sicherzustellen, können wir für Sie verschiedene Untersuchungen durchführen und Gutachten erstellen, mit deren Hilfe Sie auch Ihre Sorgfaltspflicht als Lebensmittelunternehmer:in, Importeur:in und Inverkehrbringer:in dokumentieren können.

Die NEM-Bescheinigungen und Zertifikate im Überblick

Nachfolgend zeigen wir in einem Überblick auf, welche Arten von Bescheinigungen und Zertifikaten wir Ihnen als Spezialist für Nahrungs­ergänzungs­mittel im Zusammenhang mit Ihren Produkten ausstellen kann.

Rezepturprüfung

Um sicherzustellen, dass Ihr neues Produkt auf dem deutschen Markt in der geplanten Form eingeführt werden darf, prüfen wir für Sie sowohl die eingesetzten Inhaltsstoffe, als auch die vorgesehenen Mengen und geplanten Einsatzbereiche auf Konformität.

  • Prüfung von Inhaltsstoffen auf Verwendungsmöglichkeit in Deutschland
  • Check der eingesetzten Mengen auf mögliche Höchstmengenbegrenzungen
  • Betrachtung des geplanten Einsatzbereiches bzw. der vorgesehenen Verbrauchergruppe
  • Es werden keine Analysen durchgeführt

Verkehrsfähigkeitsbescheinigung

Der Begriff „Verkehrsfähigkeitsbescheinigung“ fällt in vielen verschiedenen Zusammenhängen und umfasst daher auch jeweils unterschiedliche Leistungen. In Deutschland kann die Verkehrsfähigkeit grundsätzlich auf mehrere Bereiche bezogen werden – so z. B. auf die verwendeten Inhaltsstoffe, die gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Produktes (z. B. durch Rückstandsanalytik), die Einhaltung der ausgewiesenen Inhaltsmengen (Verbot von Verbrauchertäuschung), als auch auf die Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften. Daher stimmen wir mit Ihnen stets individuell ab, welche Form der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung letztendlich im jeweiligen Fall benötigt wird.

Wir sprechen u. a. in folgenden unserer Zertifikate eine mögliche Verkehrsfähigkeit des Produktes aus:

  • Allgemeines Analysenzertifikat/Prüfbericht
  • Free Sales Certificate (FSC)
  • Untersuchungsbescheinigung (UBS)
  • Kennzeichnungsprüfung

Free Sales Certificate (FSC)

Das FSC ist eine Bescheinigung der allgemeinen Verkehrsfähigkeit in Form eines offiziellen Zertifikates von einem/einer Sachverständigen. Das FSC kann z. B. für den Export von NEM-Produkten, aufgrund behördlicher Vorgaben oder für die Freigabe des Produktes bei Online-Verkaufsplattformen benötigt werden.

  • Prüfung von Inhaltsstoffen auf Verwendungsmöglichkeit in Deutschland
  • Check der eingesetzten Mengen auf mögliche Höchstmengenbegrenzungen
  • Betrachtung des geplanten Einsatzbereiches bzw. der vorgesehenen Verbrauchergruppe
  • Ausstellung eines Freihandelszertifikates inkl. Verkehrsfähigkeit durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Handelschemiker mit IHK-Stempel
  • Es werden keine Analysen durchgeführt

Health Certificate (HC)

Abweichend vom vorgenannten FSC benötigen Sie manchmal für den Export Ihrer NEM-Produkte in einige Drittländer bzw. bei manchen Behördenvorlagen stattdessen ein entsprechendes Gesundheitszertifikat, welches die gesundheitliche Unbedenklichkeit Ihrer Produkte bescheinigt und welches wir Ihnen ebenfalls ausstellen können.

  • Prüfung von Inhaltsstoffen auf Verwendungsmöglichkeit in Deutschland
  • Ausstellung eines Gesundheitszertifikates durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Handelschemiker mit IHK-Stempel
  • Es werden keine Analysen durchgeführt

Untersuchungsbescheinigung (UBS)

Die Untersuchungsbescheinigung ist speziell für die Veröffentlichung von Prüfergebnissen im Online-Handel konzipiert worden. Sie zeigt auf, welche chemischen und/oder physikalischen Untersuchungen am jeweiligen Produkt durchgeführt wurden und kann werblich genutzt werden, um Ihre:n Kund:innen gegenüber transparent Ihren hohen Qualitätsanspruch zum Ausdruck zu bringen.

Mit Hilfe der Untersuchungsbescheinigung erhalten Sie zusätzlich bei vielen Online-Verkaufsplattformen die Freigabe Ihres NEM-Produktes. In der Untersuchungsbescheinigung werden für Endverbraucher:innen zur leichteren Einschätzung nur die untersuchten Parameter aufgezeigt, nicht aber die Analysewerte.

  • Durchführung von produktspezifischen Rückstandsanalysen
  • Durchführung von weiteren Analysen (Inhaltsstoffe, zusätzliche Rückstände) nach kundenspezifischen Vorgaben
  • Ausstellung einer Untersuchungsbescheinigung auf Basis der durchgeführten Untersuchungen inkl. Verkehrsfähigkeit, bei Bedarf auch zusätzlich durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Handelschemiker mit IHK-Stempel

Kennzeichnungsprüfung

Mit Hilfe einer Kennzeichnungsprüfung (u. a. auch bekannt als Deklarationsprüfung oder Labelcheck) können Sie nicht nur sicherstellen, dass Ihr Produkt alle gesetzlichen Vorgaben bzgl. der verwendeten Inhaltsstoffe und Einsatzmengen erfüllt, sondern auch, dass die Produktverpackung selbst den Vorgaben in Deutschland entspricht (u. a. gemäß LMIV, NemV) und keinerlei Beanstandungen (z. B. unerlaubte Health Claims) enthält. Wir empfehlen diese Absicherung vor der Produkteinführung, um z. T. hohe Zusatzkosten für nachträgliche Änderungen zu vermeiden.

  • Prüfung von Inhaltsstoffen auf Verwendungsmöglichkeit in Deutschland
  • Check der eingesetzten Mengen auf mögliche Höchstmengenbegrenzungen
  • Betrachtung des geplanten Einsatzbereiches bzw. der vorgesehenen Verbrauchergruppe
  • Prüfung von gesundheitsbezogenen Angaben / Health Claims
  • Kontrolle von Textformatierungen und zusätzlichen Verpackungstexten auf Konformität
  • Ausstellung eines umfangreichen Prüfgutachtens
  • Es werden keine Analysen durchgeführt

Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten Ihnen sowohl nationale als auch internationale Kennzeichnungsprüfungen für zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten sowie u. a. auch für den US-amerikanischen, kanadischen oder chinesischen Markt an.

Zusätzliche Bescheinigungen

Gerade im Export sind die Anforderungen der verschiedenen Länder teilweise uneinheitlich, sodass gelegentlich auch noch weitere, spezielle Zertifikate eingereicht werden müssen. Hierbei kann es sich z. B. um folgende Nachweise handeln:

  • Abwesenheit von ionisierender Strahlung (Bestrahlungsnachweis)
  • Abwesenheit von schädlicher Radioaktivität (non radiation certificate)
  • Abwesenheit von gentechnisch veränderten Organismen (non GMO certificate)

Auch in diesen Fällen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bei der Prüfung Ihres Produktes beraten wir Sie stets individuell und wählen mit Ihnen zusammen diejenige Bescheinigungsform aus, welche für Ihre jeweilige Anforderung am besten geeignet ist.

Wenden Sie sich gerne an Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder direkt an unsere Ansprechpartnerin für Nahrungs­ergänzungs­mittel. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!