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Lebensmittel >> Food Testing News >> Diversitaet globaler Rueckstandshoechstgehalte

Rückstandshöchstgrenzen global und ihre Auswirkungen auf den internationalen Handel mit Lebens- und Futtermitteln

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Die Diversität internationaler Pestizidregularien

Juni 2020. Die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebens- und Futtermitteln sind weltweit sehr unterschiedlich reguliert, was den internationalen Handel vor zahlreiche Herausforderungen stellt. Eine neue Publikation der Eurofins in der Zeitschrift Cereal Technology (Nader, W.F., Maier, M., Miebach, M. and Linder, G.: Pesticide residue legislations challenge international trade of food and feed. Cereal Technology 2: 84-99 (2020)) beschreibt diese Problematik und nimmt auf die gravierenden Unterschiede bei den internationalen Rückstandshöchstgrenzen sowie auf bestimmte chemische Verbindungen in Lebensmitteln Bezug, die als Pestizidrückstände gewertet werden, aber nicht zwingend solche sind. In vielen Fällen sind sie natürlichen Ursprungs oder entstehen während der Prozessierung von Lebensmitteln durch natürliche chemische Reaktionen. Beispiele sind Bromid in Paranüssen, Phthalimid in Kräutern und Gewürzen, Mepiquat in Röstkaffee und Indol-3-essigsäure in Getreidekörnern. Chloriertes Prozesswasser führt in der Lebensmittelproduktion zu Kontaminationen mit Chlorat.

 Publikation in Cereal Technology 2: 84-99 (2020) -  Pesticide residue legislations challenge international trade of food and feed

"Pesticide residue legislations challenge international trade of food and feed"*
Der vollständige Artikel erschien in der Zeitschrift Cereal Technology 2: 84-99 (2020). Die Publikation ist hier für Sie zum kostenfreien Download erhältlich.

*Autoren: Werner Nader, Michelle Maier, Marco Miebach und Gabriel Linder

Unterschiede bei Rückstandshöchstgehalten weltweit

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Unterschiede bei den Pestizidregularien zeigen sich besonders deutlich am Beispiel des internationalen Handels mit Reis. Die Herabsetzung der Rückstandshöchstgehalten in der EU für das Fungizid Tricyclazol von 1 auf 0,01 mg/kg führte Anfang 2018 zu einer Verlagerung der Basmatireiseinfuhren in die EU vom Hauptursprungsland Indien zu Pakistanimporten. Die Umsatzverluste für den indischen Reisexport werden in der Veröffentlichung auf 232 Millionen US Dollar geschätzt. In den USA liegt die Grenze für Tricyclazol bei 3 mg/kg. Dagegen ist ein Reis mit geringsten Rückständen des Fungizids Isoprothiolan in den USA nicht verkehrsfähig, wohl aber in der EU mit bis zu 6 mg/kg.

Rückstände von Pestiziden in Bioprodukten

Synthetische Pflanzenschutzmittel sind im Bioanbau nicht erlaubt und somit sollten auch keine Rückstände in Bioprodukten auftreten. Allerdings kommen Pestizide durch den häufigen Einsatz mittlerweile fast ubiquitär vor und können durch Kreuzkontaminationen auch in Bioprodukte eingetragen werden. Rückstände im Spurenbereich um 0,01 mg/kg werden in den EU Mitgliedsstaaten unterschiedlich bewertet, da es keine einheitlichen spezifischen Höchstgehalte für Bioprodukte auf EU-Ebene gibt. Während in einigen Ländern der Orientierungswert für Pestizide vom BNN (Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.) von 0,01 mg/kg für bis zu zwei Pestizide als akzeptabel gilt, werden in anderen Mitgliedsstaaten wie den Niederlanden selbst Spuren unter 0,01 mg/kg als Pestizidanwendung gewertet und die Produkte beanstandet. Je nach Land werden die Bioimporteure entsprechend unterschiedlich behandelt.

Rückstände, Verunreinigungen oder Naturstoffe?

In der EU Rückstandshöchstgehaltsverordnung (EU VO (EC) Nr. 396/2005) sind zahlreiche Substanzen gelistet, welche als Rückstände von Pestiziden oder als Metaboliten derselben gewertet werden. Indol-3-essigsäure ist ein natürliches Pflanzenhormon, ein Auxin. In synthetischer Form wird es als Verwurzelungshormon eingesetzt, ist aber in der EU nicht zugelassen. Der Rückstandshöchstgehalt liegt bei 0,1 mg/kg. Getreidesamen können aber sehr hohe Konzentrationen des Hormons natürlich enthalten, bei Reis über 1 mg/kg und bei Mais sogar über 70 mg/kg. Getreidekörner entsprechen somit in der Natur nicht diesem Höchstgehalt.

Phosphonsäure oder Phosphonat wird in der EU Verordnung als Rückstand aus der Anwendung der Pflanzenstärkungsmittel Kalium- und Dinatriumphosphonat bzw. Metabolit des Fungizids Fosetyl-Aluminium gewertet und ist mit Rückstandshöchstgehalten zwischen 2 mg/kg (z.B. in Getreiden und Hülsenfrüchten) bis zu 500 mg/kg bei Nüssen gelistet. Bei Bioprodukten sind gemäß BNN bereits Konzentrationen ab 0,05 mg/kg zu überprüfen, ob eine landwirtschaftliche Anwendung stattgefunden hat, die nicht mit der EU Ökoverordnung vereinbar ist. Neuere Untersuchungen aus den USA belegen, dass Phosphonsäure natürlich in der Umwelt in signifikanten Konzentrationen auftritt und von Mikroorganismen in einem biogeochemischen Kreislauf durch Reduktion von Phosphat gebildet wird. Pflanzen nehmen Phosphonat effizient auf und akkumulieren es. Phosphonat in Lebensmitteln muss somit nicht zwingend ein Pestizidrückstand sein.

Weitere ähnliche Beispiele werden in der durch unabhängige Gutachter geprüften und freigegebenen Veröffentlichung (Peer Review) aufgezeigt und durch wissenschaftliche Primärliteratur belegt.

Haben Sie weitere Fragen?

Zwei Autoren der Publikation, Dr. Werner Nader, und Dr. Marco Miebach stehen Ihnen gerne zur Seite.

Die Publikation ist in der Cereal Technology (2/2020) erschienen und kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.