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Entwurf der EU-Richtlinie zu Green Claims

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Auf dem Weg zu einer transparenten Nachhaltigkeit

Dez. 2023. Der durch die Europäische Kommission veröffentlichte Entwurf der Green Claims Directive (Richtlinie über Umweltaussagen) wird als ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines transparenteren und nachhaltigeren Marktes angesehen. Werbung mittels Greenwashing einzudämmen, soll das Vertrauen der Verbraucher stärken, echte Umweltbemühungen fördern und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über den Richtlinienentwurf und seine wichtigsten Ziele.

Anlass des Entwurfs der EU-Richtlinie

Das wachsende Umweltbewusstsein der Verbrauchenden hat zu einer Zunahme von Produkten geführt, die als umweltfreundlich, nachhaltig oder "grün" vermarktet werden. Nicht alle Behauptungen sind jedoch wissenschaftlich belegt und das Fehlen einheitlicher Anforderungen in diesem Bereich hat zur Verwirrung und Skepsis der Konsumierenden beigetragen.

Als Reaktion auf diese wachsende Besorgnis hat die Europäische Union (EU) eine Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen), oder auch Green Claims Richtline genannt, vorgeschlagen. Die Richtlinie soll einen klaren Rahmen für den Umgang mit umweltbezogenen Angaben geben, um nachhaltige Praktiken zu fördern und sicherzustellen, dass die Verbrauchenden nicht durch falsche Webeaussagen getäuscht werden.

Hauptziele des Verordnungsentwurfs

Die Hauptziele des Verordnungsentwurfs sind die Verbesserung der Transparenz, Glaubwürdigkeit und Kohärenz von umweltbezogenen Angaben.

Um die Transparenz der getroffenen Aussagen zu erhöhen, sollen künftig verpflichtende detaillierte Informationen zur Untermauerung von umweltbezogenen Angaben vorgelegt werden, damit Verbrauchende fundierte Entscheidungen treffen können. Dagegen soll die Praxis des "Greenwashing", bei der das umweltbezogene Engagement übertrieben oder falsch dargestellt wird, durch klare Vorgaben eingedämmt werden.

Standardisierte Kriterien sollen den Verbrauchenden genaue und glaubwürdige Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen geben. Beispiele dafür sind Daten über den Lebenszyklus eines Produkts, seinen CO2-Fußabdruck und die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsstandards.

Einheitliche Symbole für nachhaltige Produkte

Um den Verbrauchenden darin zu unterstützen, umweltfreundliche Produkte schnell zu erkennen, führt der Richtlinienentwurf einheitliche Symbole ein. Diese Symbole belegen, dass ein Produkt bestimmte definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt und bieten eine visuelle Orientierungshilfe bei der Suche nach umweltfreundlichen Optionen.

Verstärkte Kontrollmechanismen

Es wird erwartet, dass die finale Richtlinie einen Mechanismus zur Überprüfung und Zertifizierung umweltfreundlicher Angaben vorsieht. Unabhängige Audits oder anerkannte Umweltstandards sollen dazu beitragen, die Richtigkeit der umweltbezogenen Angaben zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung könnte Sanktionen nach sich ziehen, wodurch die Wichtigkeit der Einhaltung der Richtlinie unterstrichen wird.

Haben sie Fragen?

Sie haben Fragen zum Entwurf der EU-Richtlinie über Umweltaussagen oder benötigen darüber hinaus weitere Informationen zu anderen Umweltverordnungen oder -richtlinien? Wenden Sie sich gerne an Ihre:n persönliche:n Ansprechpartner:in oder direkt an unseren Experten Andreas Grabitz.