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EuGH Urteil zur Bewertung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer Mutageneseverfahren gezüchtet wurden:

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Der EuGH ordnet Organismen, die mit Hilfe neuer Mutageneseverfahren entwickelt wurden, als grundsätzlich gentechnisch verändert ein.

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25.07.2018 in der Rechtssache C-528/16 entschieden, dass mit Hilfe neuer Mutageneseverfahren gewonnene Organismen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne von Art.2 Nr. 2 der Richtlinie 2001/18/EG (Freisetzungsrichtlinie) sind und nicht gemäß Art. 3 Abs. 1 vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen sind.

Mit Mutagenese werden Verfahren bezeichnet, die es ermöglichen, das Genom ohne Einführung fremder Gene zu verändern. Zu den neuen Mutageneseverfahren zählen beispielsweise CRISPR/Cas9, TALENs oder ODM.

Damit gelten für Pflanzen, die mit Hilfe dieser Verfahren verändert wurden, in der EU die entsprechenden GVO Kennzeichnungs- und Zulassungsregularien.

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