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Importverbote für Pestizidrückstände: Frankreich und Polen verschärfen Einfuhrregeln

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Nationale Maßnahmen stellen Fruchtimporteure, LEH und Bio-Anbieter vor Herausforderungen

April 2026. Frankreich hat mit Wirkung zum 8. Januar 2026 ein Importverbot für bestimmte Lebensmittel aus Drittstaaten eingeführt. Dieses gilt, wenn Rückstände ausgewählter, in der EU verbotener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe oberhalb der national festgelegten Schwellenwerte nachgewiesen werden.

Polen plant nun ein vergleichbares Verbot – mit teils noch weitergehenden Vorgaben. Für Importeure bedeutet dies faktisch eine "Nulltoleranz"-Politik gegenüber bestimmten Rückständen.

Frankreichs nationale Schutzmaßnahme

Basierend auf Artikel 53 der EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 hat Frankreich ein einjähriges Importverbot für pflanzliche Lebensmittel mit Rückständen folgender Wirkstoffe erlassen:

Wirkstoff

Schwellenwert

Betroffene Produkte (Beispiele)

Carbendazim, Benomyl 0,01 mg/kg   u. a. Zitrusfrüchte, Steinobst, Trauben, Mango
Thiophanat-methyl 0,01 mg/kg u. a. Melonen, Getreide, diverse Gemüsearten
Glufosinat 0,063 mg/kg (Summe aus Glufosinat, N‑Acetyl‑Glufosinat und MPPA) Ausschließlich Kartoffeln
Mancozeb 0,02 mg/kg u. a. Beeren, Paprika, Kürbisgewächse, Blattgemüse

Bitte beachten Sie:

  • Bananen sind von der Maßnahme ausgenommen.
  • Für Produkte, die vor dem 8. Februar 2026 eingeführt oder erworben wurden, gilt eine Übergangsregelung.
  • Die Maßnahme endet automatisch nach einem Jahr oder bei Inkrafttreten einer EU-weiten Regelung.

Polens geplanter Alleingang

Polen beabsichtigt, ein ähnliches Importverbot umzusetzen. Während sich die betroffenen Kulturen bei Carbendazim, Benomyl und Thiophanat‑methyl weitgehend mit Frankreich decken, umfasst der polnische Entwurf bei Glufosinat ein deutlich breiteres Spektrum – darunter Papaya, Tomaten, Hülsenfrüchte und Getreide. Mancozeb ist im nationalen polnischen Verordnungsentwurf derzeit nicht enthalten.

Bedeutung für den Handel

Die nationalen Sonderregelungen führen zu einer Fragmentierung des EU-Binnenmarkts. Produkte, die EU-weit verkehrsfähig sind, können in einzelnen Mitgliedstaaten zurückgewiesen werden. Für Importeure und Händler steigt das Risiko von Lieferverzögerungen und wirtschaftlichen Verlusten.

Analytik als Schlüssel zur Sicherheit

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Quellen

[1] Amtsblatt der Republik Frankreich: Verordnung vom 5. Januar 2026 zur Aussetzung der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Verkaufs – entgeltlich oder unentgeltlich – von Lebensmitteln aus Drittländern in Frankreich, die Rückstände bestimmter Pflanzenschutzwirkstoffe enthalten, deren Verwendung in der Europäischen Union verboten ist (auf Französisch)
[2] European Commission - Summary Report: 20 January 2026 - Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed - Section Phytopharmaceuticals-Pesticide Residues
[3] Deutscher Fruchthandelsverband (DFHV); QM-Information 06/2026