Herausforderungen und Trends im internationalen GVO-Monitoring

Warum Herkunft und Zielmarkt die Analysestrategie bestimmen
August 2025. Beim internationalen Handel mit Lebens- und Futtermitteln stellen unterschiedliche Regularien im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eine besondere Herausforderung dar. Asynchrone Zulassungen, fehlende oder uneinheitliche Monitoring-Ansätze sowie Unterschiede in der Kennzeichnungspflicht erhöhen das Risiko, dass GVO unbeabsichtigt in die Lieferkette gelangen. Amtliche Kontrollen und Analysen privater Labore sind daher von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung der Produktqualität.
Herausforderungen durch asynchrone GVO Zulassungen
Von einer asynchronen Zulassung spricht man, wenn ein GVO in einem Land bereits zugelassen ist, möglicherweise auch für den Anbau, in einem anderen Staat jedoch noch nicht zugelassen wurde. Solche Unterschiede im Zulassungsstatus können dazu führen, dass Erzeugnisse mit GVO-Bestandteilen in einer Region verkehrsfähig sind und auch bereits kommerzialisiert wurden, während sie in anderen Ländern noch nicht in den Handel gebracht werden dürfen.
Angesichts asynchroner Zulassungen und unterschiedlicher Monitoring-Ansätze besteht im grenzüberschreitenden Warenverkehr das Risiko, dass gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die in der jeweiligen Vermarktungsregion noch nicht zugelassen sind, in die Lebensmittel- oder Futtermittelkette gelangen. Dies kann die Verkehrsfähigkeit und Vermarktung der betroffenen Produkte gefährden. Zusätzlich kann die unbeabsichtigte Beimischung zugelassener GVO zu einer Kennzeichnungspflicht für das Endprodukt führen, wenn die eingesetzten Rohwaren erhöhte GVO-Gehalte aufweisen.
Saatgut- und Erntemonitoring auf gentechnische Verunreinigungen
In Ländern ohne kommerziellen GVO-Anbau liegt der Fokus vielfach auf einem gentechnikfreien Saatgutangebot, dessen Reinheit durch gezielte Monitoring-Programme überprüft wird. Ein Beispiel hierfür ist das GVO-Monitoring Saatgut der österreichischen Bundesanstalt für Ernährungssicherheit (BAES), bei dem in den vergangenen Jahren lediglich eine Probe Spuren eines GVO enthielt[1]. Auch die Ernteprodukte werden im Rahmen entsprechender Programme auf GVO-Freiheit kontrolliert. Das konsequente Monitoring des Saatguts trägt maßgeblich dazu bei, dass in den jeweiligen Anbauregionen auch in den Ernteprodukten keine GVO nachgewiesen werden[2].
In Staaten, in denen ein hoher Anteil gentechnisch veränderter Pflanzen angebaut wird, finden hingegen teilweise keine oder nur unregelmäßige Saatgutuntersuchungen statt. Darüber hinaus gibt es Länder, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, obwohl es dafür keine Anbauzulassungen gibt. Ohne ein strukturiertes Monitoring, über das potenzielle Einträge erfasst und dokumentiert werden, steigt das Risiko, dass Rohwaren aus solchen Herkunftsländern unbeabsichtigt GVO-Bestandteile enthalten. Ein Beispiel hierfür ist die Ukraine: Ein Bericht des Global Agricultural Information Network (GAIN) verweist auf positive Testergebnisse für Mais, Raps und Sojabohnen in Exportanlagen, die auf einen nicht deklarierten Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hindeuten[3].
Amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen auf GVO in der EU
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, amtliche Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Dazu gehören auch die Vorschriften zur Kennzeichnung von GVO in Lebens- und Futtermitteln sowie in Saatgut. Diese Verpflichtung ist in der Verordnung (EG) 882/2004 und der Verordnung (EU) 2017/625 verankert[4,5]. In Deutschland wird das GVO-Monitoring vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden koordiniert.
Die für das GVO-Monitoring in Kroatien zuständige Croatian Agency for Agriculture and Food (HAPIH) hat kürzlich die Ergebnisse eines Futtermittel-Monitorings auf gentechnisch veränderte Soja veröffentlicht[6]. Dem Bericht zufolge enthielten alle im Zeitraum von 2019 bis 2024 untersuchten Futtermittelproben, mit einer Ausnahme, gentechnisch veränderte Soja. Bei einem Lebensmittel-Monitoring derselben Behörde zwischen 2018 und 2022 wurden hingegen von insgesamt 742 Proben nur 20 positiv auf zugelassene gentechnisch veränderte Soja getestet[7].
GVO-Befunde im RASFF-Schnellwarnsystem
Abbildung 1
Ergebnisse amtlicher Untersuchungen, die auf nicht zugelassene GVO hinweisen, sind gemäß den EU-Vorgaben über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) zu melden. Abbildung 1 zeigt die Anzahl der auf GVO-Befunde zurückgehenden Schnellwarnungen in den vergangenen Jahren. Im Verlauf der letzten zehn Jahre blieb die Zahl der Notifizierungen auf einem konstant niedrigen Niveau. Dies kann unter anderem auf etablierte Kontrollsysteme und verlässliche Analyseverfahren zurückzuführen sein.
Trends: Zunehmende Diversität der Nachweismethoden
Eine im Jahr 2025 veröffentlichte Publikation von Pandžić et al. weist auf die wachsende Anzahl an Nachweisverfahren hin, die für ein wirksames Monitoring gentechnisch veränderter Organismen erforderlich sind. Neue Screening-Strategien und spezifische Nachweismethoden verbessern dabei die Aussagekraft der Analysen[6].
Kontaktieren Sie uns!
Je nach Herkunft der Rohwaren und dem Bestimmungsland der Produkte sind unterschiedliche regulatorische Anforderungen und Nachweismethoden zu berücksichtigen. Wir beraten Sie fachlich umfassend, um die jeweils passenden Analysen für Ihre individuellen Bedürfnisse auszuwählen.
Für weiterführende Informationen oder bei Fragen zur Analyse von GVO kontaktieren Sie gerne Ihre:n persönliche:n Ansprechpartner:in oder melden Sie sich direkt bei unserem GVO-Experten Ulf Rathjens.
Quellen
[1] Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) Jahresberichte GVO-Monitoring und Überwachung bei Saatgut 2013 – 2024
[2] GVO-Erntemonitoring in Baden-Württemberg
[3] United States Department of Agriculture, Global Agricultural Information Network, country Ukraine 20024; UP2024-0023: Biotechnology and Other New Production Technologies Annual
[4] Verordnung (EG) nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
[5] Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017
[6] Pandžić, Katarina & Steiner, Zvonimir & Radovic, C. & Duka, Ksenija & Gantner, Vesna. (2025). Monitoring and Detection of Genetically Modified Soybean in Animan Feed using real time PCR (2019-2024). Biotechnology in Animal Husbandry. 41. 57-66. 10.2298/BAH2501057P.
[7] Renata (2023) Monitoring of Genetically Modified Food on the Croatian Market from 2018 to 2022, International Conference on GMO Analysis and New Genomic Techniques, Poster