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Neufassung der Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar

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Neue Beschaffenheitsmerkmale für Fruchtsäfte und Fruchtnektare

Juni 2023. Im Bundesanzeiger wurde am 28. Februar 2023 die Neufassung der Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar vom 13. Januar 2023 veröffentlicht. Das entsprechende Dokument finden Sie direkt bei der Deutschen Lebensmittelbuch Kommission (DLMBK)[1]. Erarbeitet wurden die Leitsätze von Vertreter:innen aus Wirtschaft, Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft und Verbraucherschaft. Wir haben die Änderungen für Sie zusammengefasst.

Die Neufassung der Leitsätze enthält im Wesentlichen neben der Beschreibung von Fruchtsäften nun auch Beschaffenheitsmerkmale für Fruchtnektare.

Dies sind die Neuerungen:

  • Aktualisierung physikalischer Herstellungsverfahren
    Aufnahme der Hochdruckbehandlung (High Pressure Processing, HPP) als mögliches physikalisches Verfahren, sofern die spezifischen und wertbestimmenden Bestandteile und die charakteristische Farbe des Fruchtsaftes erhalten bleiben.
  • Beschaffenheitsmerkmale für Fruchtsaft
    In den Hygienemerkmalen (1.3.1.) wurde ein Maximalwert für Milchsäure bei Citrussäften von 0,2 g/L aufgenommen.
  • Bezeichnung und Aufmachung
    Das Kapitel wurde textlich neu strukturiert und hat weitere Unterteilungen erhalten. Inhaltlich wurden keine wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen.
  • Mindestwerte für relative Dichte und Brix
    Die in Abschnitt 2.1 Tabelle 1 aufgeführten Mindestwerte für die relative Dichte von Fruchtsäften wurden an den Code of Practice der European Fruit Juice Association (A.I.J.N.) angeglichen. An den Code of Practice des A.I.J.N. wurden auch die Mindest-Brixwerte von Fruchtmark in Abschnitt 2.2. Tabelle 2 angepasst.
  • Mindestgehalt an L-Ascorbinsäure
    Für Zitronensaft, Mandarinensaft und schwarzen Johannisbeersaft wurden Mindestgehalte an L-Ascorbinsäure ergänzt.
  • Mindestgehalt an Gesamtsäure
    Es wurden Werte für den Mindestgehalt an Gesamtsäure für Ananassaft aus Mittel- und Südamerika sowie Nektare aus Orangen, Grapefruit, Trauben, Apfel und Ananas aufgenommen.

Wir unterstützen Sie

Haben Sie Fragen rund um die Leitsätze, Kennzeichnung von Fruchtsäften und Fruchtnektaren sowie deren spezifische Analysen und Untersuchungen Ihrer Rohstoffe? Kontaktieren Sie Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder wenden Sie sich an unsere Expertin Elisabeth Dytkiewitz.

Relevante Quellen

[1] Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission: Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar in der Neufassung vom 13.01.2023