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Lebensmittel >> Food Testing News >> MOAH-Befunde in Lebensmitteln

EU-Maßnahmen zum Umgang mit MOSH-/MOAH-Befunden

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Update: EU beschließt erstmalig MOAH-Grenzwerte

Juni 2026 (Update). Ende 2023 hat die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf zur Festlegung von Höchstgehalten für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) in Lebensmitteln vorgelegt. Mit der Zustimmung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat die Europäische Union am 13. Mai 2026 einen entscheidenden Schritt zur Regulierung von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) in Lebensmitteln gemacht. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten stimmte einem Entwurf zur Änderung der Europäischen Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 zu, der erstmals verbindliche Höchstgehalte für MOAH in Lebensmitteln festlegt. Die finale Verabschiedung durch die Europäische Kommission wird derzeit für Herbst 2026 erwartet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt zum Jahresende, denn die Grenzwerte sollen bereits 2027 in Kraft treten.

Die geplante Regulierung umfasst eine breite Produktpalette: Für eine Vielzahl von Lebensmittelkategorien – darunter Öle und Fette, Getreideerzeugnisse, Milchprodukte, Kakao, Säuglingsnahrung sowie Nahrungsergänzungsmittel und Gewürze/Kräuter – werden spezifische Höchstgehalte festgelegt. Damit entsteht erstmals ein EU-weit harmonisierter Rechtsrahmen zur Begrenzung dieser, aufgrund ihres genotoxischen und karzinogenen Potenzials, relevanten Kontaminantengruppe.

Produktgruppen, die vom finalen Entwurf der Verordnung (MOAH C10–C50) erfasst werden

Der finale Verordnungsentwurf mit konkreten Höchstgehalten für MOAH (C10-C50) beinhaltet folgende Produktgruppen:

  • Ölsaaten und Ölfrüchte
  • Fette, Öle und Produkte >50 % Fett
  • Schalenfrüchte
  • Hülsenfrüchte
  • Getreide und Getreideprodukte (ML abhängig vom Fettgehalt)
  • Milch
  • Milchprodukte (ML abhängig vom Fettgehalt)
  • Kakaobohnen, Kakaomasse, Kakaopulver
  • Gewürze, getrocknete Kräuter, Tee und Kräutertee als Zutat in Lebensmitteln
  • Babyfood (ML abhängig vom Fettgehalt)
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Lebensmittelzusatzstoffe, die aus Lebensmitteln hergestellt werden
  • Zusammengesetzte Erzeugnisse, die bestimmte hier gelistete Rohstoffe mit Höchstgehalten enthalten (ab 2030, ML abhängig vom Fettgehalt)
  • Zusammengesetzte Erzeugnisse, die >15% Gewürze, getrocknete Kräuter, Tee und Kräutertee als Zutat in Lebensmitteln enthalten (ab 2030, ML abhängig vom Anteil)

Neue Richtwerte in Kombination mit einer Monitoring-Empfehlung für MOSH und MOAH

Das Gesetzespaket für eine MOSH/MOAH-Regulierung enthält außerdem einen Vorschlag für ein Monitoring von gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH) und MOAH in den Jahren 2026 bis 2029. Mithilfe der darin festgelegten MOSH-Richtwerte sollen Anforderungen für eine Risikominimierung festgelegt werden. Hier wurden ebenfalls zahlreiche Produktgruppen aufgenommen. Das MOAH-Monitoring soll Produkte abdecken, die nicht dem geplanten Regulierungsentwurf der Europäischen Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 unterliegen, wie beispielsweise Kaffee, Tee, Obst, Gemüse und Aromen.

Neue Vorgaben für die Probenahme und Analyse von Mineralölkohlenwasserstoffen

Auch für die Probenahme und Analyse von Mineralölkohlenwasserstoffen (MOH) werden über eine Änderungsverordnung erstmalig Vorgaben in die Verordnung (EU) Nr. 333/2007 einfließen. Der Entwurf erhielt am 13. Mai 2026 ebenfalls ein positives Votum im SCoPAFF. Neu enthalten ist beispielsweise ein Vorschlag über ein zusätzliches LOQ-Niveau (limit of quantification). Für analytisch komplexe Produkte wie Gewürze, Kräuter, Aromen, Nahrungsergänzungsmittel oder maritime Öle wird zukünftig ein LOQ von bis zu 5 mg/kg akzeptiert. Die bisherige Anforderung des SCoPAFF, die LOQs ausschließlich nach Fettgehalt zu definieren, entfällt damit. 

Vorgaben des SCoPAFF für die europäische Lebensmittelüberwachung

Dem laufenden Grenzwertvorhaben vorausgegangen ist bereits im Jahr 2022 eine Stellungnahme des Ständigen Ausschuss der EU für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) zur EU-weiten, harmonisierten Vorgehensweise für den Umgang mit Befunden von aromatischen Mineralöl­kohlen­wasser­stoffen (MOAH) in Lebensmitteln.

Die in der SCoPAFF-Stellungnahme von 2022 genannten maximalen LOQs für Lebensmittel mit bestimmten Fettgehalten werden seit Ende 2023 als "pauschale Höchstgehalte" für MOAH (C10–C50) angewendet. 

  1. Produkte mit einem Fettgehalt ≤ 4 % Fett/Öl: 0,5 mg/kg
  2. Produkte mit einem Fettgehalt > 4 % Fett/Öl und ≤ 50 % Fett/Öl: 1,0 mg/kg
  3. Produkte mit einem Fettgehalt > 50 % Fett/Öl: 2,0 mg/kg

Anpassung der MOAH-Bewertung an EU-Höchstgehalte

Im Mai 2026 hat der SCoPAFF eine weitere Stellungnahme herausgegeben. Staatliche europäische Untersuchungsämter sollen sich ab dem 13. Mai 2026 bei einer Bewertung von MOAH-Befunden an den neuen Höchstgehalten der Europäischen Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 orientieren und Vollzugsmaßnahmen auf Basis von Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 heranziehen. Dieses Vorgehen entspricht dem „Günstiger-Prinzip“, da zahlreiche neue Höchstgehalte höhere Werte definieren als die "pauschalen Höchstgehalte" des SCoPAFF aus 2022. Nur Produkte ohne definierte gesetzliche Anforderungen sollen weiterhin nach den SCoPAFF Werten von 2022 bewertet werden.

Die an den Fettgehalten der Lebensmittel orientierten "pauschalen Höchstmengen" für MOAH entstammen ursprünglich als analytische Bestimmungsgrenzen einem Bericht des Joint Research Centers (JRC) der EU aus dem Jahr 2019. Hier wurden Leistungskriterien für die Probenahme, Analyse und Berichterstattung von Mineralöl­kohlen­wasser­stoffen veröffentlicht. Ein Update dieses Berichts wurde im April 2023 veröffentlicht. Darin wird unter anderem festgelegt, dass gesamt MOSH und gesamt MOAH n-C10 bis n-C50 berichtet werden sollen. Die Angabe weiterer Fraktionen wird nicht länger gefordert. 

Des Weiteren wird für herausfordernde Matrices eine weiterführende Analyse per GCxGC-MS/FID gefordert. Ziel ist es, eine genauere Charakterisierung der MOSH-/MOAH-Fraktionen zu ermöglichen und die MOAH nach Anzahl ihrer aromatischen Ringe zu quantifizieren. Die weiterführende Analytik steht im Einklang mit einem von der EFSA 2023 veröffentlichten wissenschaftlichen Gutachten zur Risikobewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen.

MOAH innerhalb der Gruppe der Mineralöle

Unter Mineralölen versteht man komplexe Mischungen von Kohlenwasserstoffen (C10-C50), die überwiegend aus fossilen, petrogenen Quellen stammen. Mineralöle technischer Qualität enthalten neben gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen MOSH (mineral oil saturated hydrocarbons) auch aromatische Bestandteile (MOAH, mineral oil aromatic hydrocarbons). Die MOAH-Fraktion ist ein komplexes Stoffgemisch mit unterschiedlicher und größtenteils unbekannter Toxizität, anders als etwa die strukturell eng verwandten und gut erforschten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).

Toxikologische Bewertung und rechtliche Regelungen

Die toxikologische Relevanz insbesondere der MOAH-Fraktion ist seit vielen Jahren bereits bekannt. Nach ihren in 2012 und 2019 veröffentlichten Gutachten hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority – EFSA) im September 2023 ein weiteres wissenschaftliches Gutachten zur Risikobewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen veröffentlicht.

Für MOSH wurde geschlussfolgert, dass die ernährungsbedingte Exposition gegenüber MOSH für keine Altersgruppe Anlass zur Sorge gibt.

Für MOAH bestätigen lt. EFSA neuere Studien, dass deren Genotoxizität mit dem Vorhandensein von MOAH mit drei oder mehr aromatischen Ringen zusammenhängt. Um Referenzwerte zu ermitteln, fehlen jedoch belastbare Daten zur oralen Toxizität von MOAH, ebenso zum Einfluss der Ringalkylierung sowie zur Genotoxizität von MOAH mit ein und zwei Ringen. Da nur wenige Informationen über das Vorkommen und die Zusammensetzung von MOAH in Lebensmitteln vorliegen, arbeiteten die Experten mit zwei verschiedenen Vorhersageszenarien. Beide Expositionsszenarien (MOE – Margin Of Exposure) weisen auf ein mögliches Gesundheitsrisiko hin. Es wurde eine grundsätzliche Besorgnis für die menschliche Gesundheit geäußert, jedoch müssen weitere Daten erhoben werden u. a. zur MOAH-Zusammensetzung nach Ringzahl in Lebensmitteln und zu den Quellen der Lebensmittelkontamination.

Darüber hinaus haben Vertreter:innen deutscher Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Lebensmittelwirtschaft bereits in 2019 sogenannte Orientierungswerte für Gehalte an Mineral­öl­kohlen­wasser­stoffen sowie deren strukturelle Analoga für eine Reihe von Matrixgruppen entwickelt. Ziel ist es, mithilfe dieser Orientierungswerte und der zuvor erstellten Toolbox Minimierungsstrategien für Mineralöle entlang der Lebensmittelkette zu unterstützen.

Analyse von Mineralölkohlenwasserstoffen

Die Expert:innen aus dem Kompetenzzentrum für Organische Kontaminanten des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland haben jahrelange Erfahrung mit der Analyse, Auswertung und Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH, POSH, PAO, MOAH) in verschiedenen Lebensmittelmatrices. Standardmäßig wird die online-LC-GC-FID-Analyse angewendet.

Neben der online-LC-GC-FID-Analyse von Mineralölen in Lebensmitteln bieten wir mit der zweidimensionalen GCxGC-ToF-MS/FID auch die massenspektrometrische Charakterisierung von Mineralölkontaminationen sowie die Quantifizierung der toxikologisch relevanten tri- bis polyaromatischen Fraktion (TPAF) an. Mit diesem Set an Methoden bieten wir unseren Kund:innen eine komplette Konformitätsprüfung ihrer Produkte und unterstützen sie zusätzlich bei der Aufklärung von Kontaminationsquellen und der toxikologischen Bewertung der Kontamination. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Charakterisierung von MOSH-/MOAH-Befunden.

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