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Neue Regelungen für Recyclingkunststoffe in Lebensmittelverpackungen

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New Green Deal der EU soll Kreislaufwirtschaft ausbauen

Juni 2023. Im Rahmen des von der EU-Kommission ausgerufenen "New Green Deal" wird ein verstärktes Recycling von Kunststoffen als wesentliche Voraussetzung für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft genannt. Die Kommission hat sich verpflichtet, in diesem Sektor gezielte Maßnahmen umzusetzen. Diese haben das Ziel, die Recyclingkapazität für Kunststoffe zu erweitern, den Recyclatgehalt in Kunststoffprodukten und -verpackungen zu erhöhen sowie den Anteil an recyceltem Kunststoff in Lebensmittelverpackungen zu vergrößern. Ein wesentlicher Schritt zur Erreichung dieser Ziele soll die neue Recyclingverordnung (EU) 2022/1616[1] darstellen.

Unterschiede der Recyclingverfahren

Die neue Recyclingverordnung (EU) 2022/1616 schreibt vor, dass Kunststoffverpackungen, die aus haushaltsnahen Sammlungen gewonnen werden, nur dann als Lebensmittelverpackung wiederverwendet werden dürfen, wenn Sie mittels einer "geeigneten Technologie" oder einer "neuartigen Technologie" aufgereinigt wurden.

Geeignete Technologien

"Geeignete Technologien" sind im Wesentlichen die, die bereits nach der alten Verordnung zugelassen waren. Dabei handelt es sich insbesondere um Polyethylenterephthalat (PET) aus Getränkeflaschen. Darüber hinaus sind einige Verfahren zugelassen, die aus sogenannten Closed-Loop-Systemen stammen. Beispielsweise werden Kisten, die für den Transport von Lebensmitteln vom Herstellenden an den Verarbeitenden oder den Einzelhandel genutzt werden, recycelt und wieder zu solchen Kisten verarbeitet.

"Geeignete Technologien" für Polyethylen (PE) oder Polypropylenverpackungen (PP) gibt es bisher nicht. Die physikalischen Eigenschaften von PP und PE sind dafür verantwortlich, dass PE und PP Schadstoffe aus früheren Verwendungen, dem Recyclingverfahren oder missbräuchlicher Verwendung, sehr effektiv und schnell aufnehmen. Diese potenziell hohe Verschmutzung von PE und PP sowie die hohen Anforderungen an die Reinigungsverfahren sind Gründe dafür, dass PE- oder PP-Verpackungen zukünftig mit einer geringen Wahrscheinlichkeit aus dem gelben Sack wieder zu Lebensmittelverpackungen recycelt werden können.

Neuartige Technologien

"Neuartige Technologien" sind Verfahren, bei denen ein Recyclingunternehmen ein neues Verfahren zur Reinigung von Kunststoffen schon während der Zulassungsphase vermarkten darf. Dazu muss das Unternehmen strenge Kontrollen durchführen und regelmäßig Berichte bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einreichen. Diese müssen belegen, dass die angewandten Verfahren geeignet sind, den Recyclingkunststoff so zu reinigen, dass er wieder sicher für Lebensmittelverpackungen ist. Frühestens nach zwei Jahren und vier Zwischenberichten kann die EFSA dann eine Zulassung aussprechen und die "neuartige Technologie" zu einer "geeigneten Technologie" benennen. Verbraucherschützer:innen kritisieren, dass hier mit nicht zugelassenen Verfahren Produkte mit unzureichender Sicherheitsbewertung an den Verbrauchenden abgegeben werden. Nichtsdestotrotz muss der Antragstellende sehr engmaschig monitoren, ob die hergestellten Produkte sicher für Verbraucher:innen sind.

Gegenwärtig erstellt die Europäische Kommission ein Verzeichnis der Unternehmen, die recycelte Materialien herstellen, verarbeiten oder anwenden. Auch die nach den alten Regelungen bereits zugelassenen Verfahren werden in das neue System überführt. Erste Anträge für "neuartige Technologien" laufen. Da aber die in der Verordnung angekündigten Leitlinien der EFSA noch nicht vorliegen, kann im Moment noch nicht abgesehen werden, ob die EFSA mit den Daten, die analog zu den früheren Regelungen erhoben werden, zufrieden sein wird oder ob nachträglich weitere Analysen durchgeführt werden müssen.

Wir unterstützen Sie

Haben Sie Fragen rund um das Thema Recycling? Unser Service kann individuell auf Sie zugeschnitten werden. Kontaktieren Sie unseren Experten Andreas Grabitz.

Relevante Quellen

[1] Konsolidierter Text: Verordnung (EU) 2022/1616 der Kommission vom 15. September 2022 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen