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Neue Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (RohmilchGütV)

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Diese Änderungen erwarten Sie ab dem 1. Juli 2021

Juni 2021. Die seit 1980 geltenden Milch-Güteverordnung (MilchGüV) wird zum 1. Juli 2021 durch die neue Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (RohmilchGütV) ersetzt. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen aus analytischer Sicht betreffen die Erweiterung der Hemmstoffuntersuchung und die Anpassung des allgemeinen Umrechnungsfaktors von 1,03 für die Umrechnung von Liter in Kilogramm.

Ersatz der bisher geltenden Milch-Güteverordnung

Die Milch-Güteverordnung (MilchGüV) von 1980 hat die Anforderungen und die Verfahren festgelegt, um die Qualität von Rohmilch sicherzustellen und die Kriterien für die Bezahlung der Anlieferungsmilch durch die Abnehmer:innen festzulegen.

Mit der Einführung der neuen Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (RohmilchGütV) werden vor allem die technologischen Fortschritte und die geänderten Güteanforderungen an die Rohmilch berücksichtigt. Die Umsetzung des Rohmilchgüterechts in den Bundesländern wird durch die neue Verordnung vereinheitlicht. Die Verordnung gilt für Rohmilch, die innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland erzeugt wurde und durch eine(n) Abnehmer:in von dem Abnehmer bzw. der Abnehmerin übernommen wird. Das Ziel ist die Güteverbesserung deutscher Rohmilch. Deshalb ist Rohmilch, die außerhalb Deutschlands erzeugt wurde, nicht Bestandteil der neuen RohmilchGütV.

Gütemerkmale von Rohmilch

Die folgenden sechs Gütemerkmale sind in der Verordnung für die Untersuchung der Rohmilch mit festgelegten Untersuchungsverfahren vorgeschrieben:

  1. Fettgehalt
  2. Eiweißgehalt
  3. Gesamtkeimzahl
  4. Hemmstoffe
  5. Gehalt an somatischen Zellen
  6. Gefrierpunkt

In Abstimmung zwischen Abnehmer:in und Erzeuger:in können weitere Gütemerkmale als Bestandteil der Güteprüfung und für die Bezahlung der Rohmilch mit einbezogen werden, wie zum Beispiel der Lactosegehalt, der pH-Wert, eine GVO-freie Fütterung der Milchkühe oder die Einhaltung der Kriterien für Weidemilch.

Änderungen bei den Hemmstoffuntersuchungen

Ein stärkerer Fokus wird zukünftig auf der Prüfung von Hemmstoffen liegen, die durch Antibiotika-Behandlungen der Kühe in die Milch gelangen können. Dazu muss der Abnehmer bzw. die Abnehmerin jegliche Rohmilch vor der Umfüllung mit einem Schnelltest mindestens auf die Hemmstoffgruppen Penicilline und Cephalosporine testen. Diese Vorgehensweise war in der Vergangenheit oft schon gängige Praxis und muss nun mit Inkrafttreten der neuen Verordnung verpflichtend umgesetzt werden.

Im Rahmen der Güteuntersuchung werden ab 1. Juli 2021 folgende Änderungen bei den Hemmstoffuntersuchungen umgesetzt:

  • Erweiterung der Hemmstoffuntersuchungen von zwei auf vier Untersuchungen pro Monat auf die Hemmstoffgruppen Penicilline, Cephalosporine, Aminoglykoside, Makrolide und Lincosamide, Sulfonamide und Tetracycline
  • Mindestens zwei Hemmstoffuntersuchungen pro Jahr auf die Hemmstoffgruppe Chinolone

Bei einem positiven Hemmstoffbefund kann mit Hilfe moderner, hochauflösender  Analyseverfahren der betreffende Hemmstoff identifiziert werden, um die Hemmstoffquelle zusammen mit dem Erzeuger bzw. der Erzeugerin ausfindig machen zu können.

Mit fachkundiger Beratung und Analytik die neuen Anforderungen umsetzen

Gerne unterstützen wir Sie bei der Identifizierung von Hemmstoffen und Tierarzneimitteln und bei allen Fragestellungen zum Qualitäts- und Risikomanagement von Milch- und Molkereiprodukten. Unsere Expertin Annette Hufnagel oder Ihr:e persönliche:r Kundenbetreuer:in freuen sich auf Ihre Anfrage!