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Lebensmittel >> Food Testing News >> Rückstandshoechstgehalte für Chlorat und Perchlorat in Lebensmitteln

Neue EU-Verordnung zu Höchstgehalten von Chlorat und Perchlorat in Lebensmitteln veröffentlicht

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Update zur Bewertung von Chlorat- und Perchloratrückständen als unerwünschte Substanzen in Lebensmitteln

Mai 2023 (Update). In den vergangenen Wochen wurden neue Verordnungen für Rückstände von Perchlorat und Chlorat in Lebensmitteln veröffentlicht, die ab Ende Juni 2020 (Chlorat) bzw. 1. Juli 2020 (Perchlorat) anzuwenden sind. Zuvor wurde die Bewertung für Chlorat in einer Einzelfallanalyse durchgeführt und für Perchlorat waren nur Referenzwerte festgelegt.

Rückstände von Perchlorat und Chlorat können oft in einem weiten Konzentrationsbereich in Lebensmitteln nachgewiesen werden. Bei beiden Substanzen handelt es sich um Chlorverbindungen, die aufgrund ihrer toxikologischen Bedeutung in Lebensmitteln unerwünscht sind. Bei Perchlorat sind vor allem Obst, Gemüse, Tee, Kräutertees und Säuglingsnahrung betroffen. Chlorat ist jedoch in der gesamten Palette von Lebensmitteln, insbesondere aber in verarbeiteten Lebensmitteln, zu finden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Chlorat ein verbreitetes Nebenprodukt vieler häufig verwendeter Desinfektionsmittel auf Chlorbasis ist.

Hier können Sie die jeweiligen Verordnungen einsehen:

Wie wir Sie im Umgang mit den neuen Höchstgehalten unterstützen

Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten Tests für alle Arten von Lebensmitteln mit einer Einzelmethode für Chlorat/Perchlorat unter Verwendung von LC-MS/MS an.

Überprüfen Sie, ob Sie Chlorat und Perchlorat bereits in Ihrem QS-Monitoringplan berücksichtigt haben. Falls nicht, empfehlen wir, Ihre Produkte stichprobenartig von uns analysieren zu lassen, um sich einen Eindruck über die aktuelle Rückstandssituation zu verschaffen.

Kontaktieren Sie Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder unseren Fachansprechpartner, Herrn Johannes Jaschik, um Ihr individuelles Angebot zu erhalten.