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Vegane Lebensmittel: Untersuchung auf tierische Bestandteile

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Analytik zur Unterstützung der Auslobung "vegan/vegetarisch"

Sept. 2022. Der Markt für vegane und vegetarische Lebensmittel wächst beständig: Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass immer mehr Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie und dem Einzelhandel vegane und vegetarische Produkte anbieten.[1] Wie diese Produkte zu prüfen sind, damit sie als vegan bezeichnet werden dürfen, erläutern wir in diesem Artikel.

Qualitätssicherung veganer Produkte im Überblick

Wie alle Lebensmittel müssen auch vegane Produkte im Hinblick auf die Einhaltung von Qualität und Sicherheit geprüft werden. Neben der Kontrolle auf Kontaminanten, wie zum Beispiel Mykotoxine, Alkaloide, Schwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH, MOAH) oder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, spielen auch Allergene, mikrobiologischen Belastungen und Sensorik für zuliefernde und produzierende Betriebe veganer Zutaten und Produkte eine zentrale Rolle. Um ihre Erzeugnisse letztendlich auch als "vegan" deklarieren zu können, müssen die Lebensmittelunternehmen nachweisen können, dass in ihren Erzeugnissen keine Bestandteile tierischen Ursprungs zugesetzt oder verwendet werden.

Definition der Begriffe "vegetarisch" und "vegan"

Die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder (VSKM) hat in ihrer Sitzung am 22.04.2016 Definitionen für „vegetarisch“ und „vegan“ vereinbart[2]. Diese Definitionen werden von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder bei der Beurteilung der Kennzeichnung von als "vegan" oder "vegetarisch" bezeichneten Lebensmitteln zugrunde gelegt[3].

Im Detail sehen die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel[4] dabei vor, dass vegane Lebensmittel keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind und auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine

  • Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder
  • Verarbeitungshilfsstoffe oder
  • Nichtlebensmittelzusatzstoffe, die auf dieselbe Weise und zu demselben Zweck wie Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden,

die tierischen Ursprungs sind, in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form zugesetzt oder verwendet worden sind.

Gemäß Punkt 1.1.3 der Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel stehen einer Auslobung als vegan (oder vegetarisch) unbeabsichtigte Einträge von Erzeugnissen, die nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen, nicht entgegen, "soweit diese auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen trotz geeigneter Vorkehrungen bei Einhaltung der Guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind".

Auch das private "V-Label", welches häufig als Produktkennzeichnung für vegetarische und vegane Produkte verwendet wird, toleriert entsprechende Spuren nicht-veganer Stoffe. Zusätzlich gibt das "V-Label" vor, dass zu lizenzierende Produkte keine gesetzlich vorgeschriebene GVO-Kennzeichnung tragen dürfen.

Mit einem breiten Analyseportfolio unterstützen wir Sie bei der Qualitätssicherung veganer Erzeugnisse, um den hohen Ansprüchen Ihrer Kund:innen gerecht zu werden. Ein wichtiges Analysesegment stellt hierbei die Untersuchung auf tierische Bestandteile dar:

Analytischer Nachweis tierischer Bestandteile

Im Wesentlichen wenden wir zwei Methoden an, um tierische Komponenten in Ihren Produkten zu testen:

  • PCR-basierte Methoden zum Nachweis tierischer DNA
  • ELISA-basierte Methoden zum Nachweis von Proteinen tierischen Ursprungs

Mittels PCR kann je nach Bedarf auf taxonomische Gruppen, wie zum Beispiel Säugetiere, Vögel oder Fische, geprüft werden oder spezifisch auf einzelne Tierarten (zum Beispiel Rind, Schwein, Pferd, Huhn, Schaf oder Ziege). Eine eigens entwickelte, hocheffiziente DNA-Extraktionsmethode für Gelatine, kombiniert mit einer sehr sensitiven PCR, erlaubt den Nachweis von geringsten Mengen tierischer DNA auch in Gelatine, sodass Ihnen unsere Analytik auch in Gelatineblättern, gemahlener Gelatine oder Gelatine-Kapseln zur Verfügung steht. Die proteinbasierte Analyse mittels ELISA bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, auf Ei, Milch- und Molkenproteine (z. B. Casein, ß-Lactoglobulin) sowie auf Weichtiere und Krustentiere (Tropomyosin) zu prüfen.

Die passende Untersuchung für Ihre Produkte

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Parameter und Methoden zum Tierartennachweis für Ihre veganen sowie vegetarischen Produkte und bieten Ihnen individuelle Lösungen an. Wenden Sie sich hierzu gerne an Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder sprechen Sie unseren Fachexperten Ulf Rathjens an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Relevante Quellen

[1] Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. N 025 vom 9. Mai 2022
[2] Definitionen vegan-vegetarisch der Verbraucherschutzministerkonferenz 2016: TOP 20 der 12. VSMK am 22. April 2016
[3] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel
[4] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs
[5] Zeit Online, 09.05.2022: Produktion von Fleischersatzprodukten weiter gestiegen