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Änderungen in der Ursprungskennzeichnung von Honig

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Statt „EU/Nicht-EU“ künftig Prozentangaben zu den Herkunftsländern von Honig

Dez. 2025 (Update). Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Herkunft des in den Handel kommenden Honigs ließ lediglich eine ungenaue Aussage über das Herkunftsland bzw. die Herkunftsländer zu. Die Europäische Union gibt nun die Nennung und prozentuale Verteilung der Herkunftsländer auf den Honigverpackungen vor[1].

Wir bestimmen die Sorte und Herkunft Ihres Honigs mittels mikroskopischer Pollenanalyse.

Warum wird die Angabe der Ursprungskennzeichnung geändert?

Honig ist ein wertvolles und beliebtes Naturprodukt. Um den Bedarf zu decken, werden ca. 80 % des deutschen Honigs aus anderen Herkunftsländern importiert. Dabei müssen sowohl der importierte als auch der inländische Honig alle gesetzlichen Anforderungen gemäß der europäischen Honigverordnung erfüllen.

Lokale Imker stehen unter einem wachsenden Wettbewerbs- und Preisdruck, da zunehmend billiger und vermeintlich minderwertiger Import-Honig von außerhalb der EU auf den Markt kommt. Die bisherige Kennzeichnungspflicht gab Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Möglichkeit, eine fundierte Kaufentscheidung in Bezug auf das Herkunftsland zu treffen, da dieses nicht explizit angegeben wurde. Infolgedessen erließ die Europäische Union 2024 strengere Richtlinien für die Kennzeichnung von Honig.

Was ändert sich?

Ende Januar 2024 einigten sich das EU-Parlament und die Länder der Europäischen Union darauf, nicht nur die genaue Herkunft des Honigs zu bestimmen, sondern auch den Anteil des Honigs aus jedem Land auf der Honigverpackung anzugeben. Die EU-Honig-Richtlinie wurde durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2024/1438 vom 14. Mai 2024 spezifiziert. Angaben wie z.B. „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ sind dann nicht mehr zulässig. Die Herkunftsländer der Honigmischungen müssen auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge mit dem jeweiligen Prozentanteil ihrer Herkunft angegeben werden. Bei Packungen mit 30g oder weniger Gramm Inhalt können die Herkunftsländer mit einem Ländercode angegeben werden. Für Mischungen gilt eine Toleranzspanne von 5 %.

Die Vorschriften der Richtlinie müssen bis zum 14. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt und ab dem 14. Juni 2026 angewendet werden.

Wie wird der Anteil jedes Landes an der Honigmischung ermittelt?

Eurofins Food Integrity Control Services GmbH ist das Kompetenzzentrum für Honiganalysen des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland und unterstützt Sie bei der Überprüfung der Herkunftsländer und deren Anteilen. Mit der weltweit anerkannten mikroskopischen Pollenanalyse bestimmen wir die Sorte und Herkunft Ihres Honigs. Dabei vergleichen wir Ihre Probe z. B. mit den Einzelmustern der von Ihnen bereitgestellten Rohstoffe unter Angabe des Mischungsverhältnisses und bestätigen somit die Richtigkeit der Kennzeichnung.

Darauf zielen die neuen Richtlinien ab:

  • Bereitstellung von zusätzlichen Informationen über das Herkunftsland, um Verbraucherinnen und Verbrauchern bei fundiertere Kaufentscheidungen zu unterstützen
  • Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor minderwertigem Honig
  • Reduzierung betrügerischer Praktiken und Erhöhung der Transparenz in der Lebensmittelkette
  • Einrichtung eines Trackingsystems und Einführung eines Referenzlabors zur Verbesserung der Kontrollen und zur Aufdeckung von Betrugsfällen durch systematische Tests

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Honig oder zur Honiganalyse haben, wenden Sie sich bitte an Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder direkt an unsere Expertin Dr. Ghalia Kassem.

Relevante Quelle:

[1] Richtlinie (EU) 2024/1438 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinien des Rates 2001/110/EG über Honig, 001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung und 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung