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Lebensmittel >> Food Testing News >> EU-Höchstgehalte für Dioxine-PCB in Lebensmitteln

Ausweitung und Änderung der EU-Höchstgehalte für Dioxine und PCB in ausgewählten Lebensmitteln

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Dez. 2022. Die Europäische Union hat am 21.10.2022 eine Änderungsverordnung zur Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln beschlossen. Diese beinhaltet eine Ausweitung der bestehenden EU-Höchstgehalte für Dioxine und PCB auf Lebensmittel weiterer Tierarten und eine Senkung der Höchstgehalte für Milch und Milcherzeugnisse. Die Änderungen werden ab dem 01.01.2023 wirksam sein.

Dioxine und Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Alles, was sie im Allgemeinen über Dioxine und PCB wissen sollten, finden Sie ihn unserem Artikel "Dioxine und PCB in Lebens- und Futtermitteln – eine gelöste Thematik?"

Risikobewertung der EFSA zu Dioxinen und PCB

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA veröffentlichte im November 2018 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für Dioxine und PCB von 2 pg TEQ pro kg Körpergewicht und Woche, die ca. siebenmal niedriger ist als früher festgelegte tolerierbare Aufnahmemengen. Wir berichteten in unserem Artikel "Umweltkontaminaten im Fokus der European Food Safety Authority" darüber.

Änderung der Höchstgehalte für Dioxine und PCB in bestimmten Lebensmitteln in der EU

Bezugnehmend auf dieses Gutachten wurde am 21. Oktober 2022 die Verordnung (EU) 2022/2002 der Kommission zur Änderung der bestehenden Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB in Lebensmittel erlassen. Das Originaldokument finden Sie hier

Diese Verordnung änderte einige der Höchstgehaltsregelungen für Dioxine und PCB, die in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgehalten sind. Die Änderungen traten am 13.11.2022 in Kraft und sind ab dem 01.01.2023 gültig. Lebensmittel, die bis zum 1. Januar 2023 rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben.

Das sind die Änderungen im Detail:

Lebensmittelerzeugnis

Änderung

Begründung

Fleisch und Fleischerzeugnisse

Neue Höchstgehalte für Fleisch von Ziegen, Pferden, Kaninchen, Wildschweinen (Sus scrofa), Federwild und Wildbret

Verfügbare Daten zum Vorkommen von Dioxinen und PCB

Aus an Land lebenden Tieren gewonnene Leber und ihre Verarbeitungserzeugnisse

Neue Höchstgehalte für Leber von Ziegen, Pferden und Federwild

Verfügbare Daten zum Vorkommen von Dioxinen und PCB

Krabben und krabbenartige Krebstiere

Höchstgehalt gilt nicht mehr nur für das Muskelfleisch der Extremitäten

In der EU wird teilweise auch der Hinterleib dieser Tiere (insbesondere Wollhandkrabben) verzehrt („braunes Krabbenfleisch“).

Rohmilch und Milcherzeugnisse einschließlich Butterfett

Senkung der bestehenden Höchstgehalte

Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus, insbesondere für gefährdete Bevölkerungsgruppen

Eier und Eierzeugnisse

Ausweitung der Höchstgehalte für Hühnereier auf anderes Geflügel außer Gänsen

Verfügbare Daten zum Vorkommen von Dioxinen und PCB

Übersicht über alle EU-Höchstgehalte für Dioxine und PCB in Lebensmitteln auf einen Blick

Eine vollständige Übersicht über alle ab dem 01.01.2023 geltenden EU-Höchstgehalte für Dioxine und PCB in Lebensmitteln finden Sie in unserem technischen Datenblatt zum Thema "Dioxine und PCB in Lebensmitteln: Höchstgehalte und Auslösewerte".

Ausblick: Neubewertung der Toxizitätsäquivalentfaktoren (WHO-TEF)

EFSA empfahl in ihrem wissenschaftlichen Gutachten von 2018 auch eine Neubewertung der zurzeit vorhandenen Toxizitätsäquivalentfaktoren (WHO-TEF). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt zurzeit eine Überprüfung der WHO-TEF-Werte aus dem Jahr 2005 durch. Diese soll 2023 abgeschlossen werden. Eine Neubewertung der EU-Höchstgehalte im Anschluss an die Arbeit der WHO ist möglich.

Haben Sie Fragen?

Bei weiteren Fragen zur Analytik oder bei Beratungsbedarf zum Thema Dioxine und PCB wenden Sie sich gerne an Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in oder direkt an unsere Expert:innen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!